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s'Blättle Nr. 52 - Do, 24. Dezember 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GEMEINDE 3. ÖFFENTLICHE

GEMEINDE 3. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 14.12.2020 im Gemeindesaal DorfMitte. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Gerd Hölzl KVP: Vbgm. Erich Gisinger, GR Judith Ritter-Österle, GV Christoph Loacker, GV Andrea Töchterle, GV Karin Pilecky, GV Joachim Amann, GV Karl Gächter, GV Johannes Gaßner, GV Lothar Huber, GVE Bernhard Forti GÜNE: GR Cornelia Kräutler-Küng, GR Ulrich Sandholzer, GV Simon Bell, GV Arno Wohlgenannt, GV Brigitte Langer, GVE Anna Tschegg, GVE Doris Schmid GILT: GR Alexander Wilhelm, GV Gabriele Netzer-Lotter, GV Stefan Keckeis FPÖ: GV Klaus Fend, GVE Adrian Bischof, BSc SPÖ: GV Hermann Bohle Sonstige: Alexander Kuhn, DI, Verkehrsingenieure Besch und Partner Schriftführer: GSekr. Helmut Burger Abwesend: KVP: GV Mario Gächter, entschuldigt GRÜNE: GV Melissa Kececi, entschuldigt, GV Julia Rothmund-Fallas, entschuldigt FPÖ: GV Marcel Fend, entschuldigt Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung am 19.10.2020 2. Straßen- und Wegekonzept Koblach – Auflage- und Anhörungsverfahren 3. Kindergartenneubau Straßenhäuser/Ried - Auftragsvergaben 4. Prüfung der Kassen- und Bankgebarung der Gemeinde Koblach durch das Land 5. Prüfung der Gemeindekassa 6. Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge 2021 7. Beschäftigungsrahmenplan 2021 8. Gruppenwasserversorgung Vorderland – Voranschlag 2021 9. Umwidmung in Freifläche-Sondergebiet Gärtnerei 10. Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages – Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes 11. Berichte 12. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung am 19.10.2020 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Straßen- und Wegekonzept Koblach – Auflage- und Anhörungsverfahren Mit Beschlüssen des Gemeindevorstandes am 15.1.2018 und 24.4.2018 wurde das Büro Verkehrsingenieure Besch und Partner KG, Feldkirch mit der Erarbeitung eines Straßen- und Wegekonzeptes für die Gemeinde Koblach beauftragt. Im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes (Planungs- und Beteiligungsprozess) wurden verschiedene Veranstaltungen abgewickelt. Unter anderem am 21.11.2018 der erste und am 12.11.2019 der zweite offene Bevölkerungsworkshop. Beide Veranstaltungen wurden vom Büro Matthias Mathis/PH-7 moderiert. Der Ausschuss Umwelt und Mobilität hat sich am 12.11.2020 mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Straßen- und Wegekonzeptes Koblach befasst. Der Gemeindevertretung wurde dabei empfohlen, dieses zu beschließen und die öffentliche Auflage durchzuführen. DI Alexander Kuhn, Büro Verkehrsingenieure Besch und Partner KG, präsentiert den Entwurf (Stand November 2020) des Straßen- und Wegekonzeptes, welches allen Anwesenden vorab zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden ist. Die Inhalte und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie auch der weitere Verfahrensablauf werden ausführlich zur Kenntnis gebracht. Abgebildet werden im Konzept u.a. die Hauptverkehrsstraßen (Landesstraßen), die Sammel- und Erschließungsstraßen (Quartierstraßen/Gemeindestraßen). Inhalte sind u.a. beabsichtige Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung im Bereich Dürne/Rheinmahd (unechte Einbahnregelung), Geschwindigkeit Tempo 30 im Ortsgebiet auf Gemeindestraßen, Begegnungszone (Kumma/ Dorfstraße), Tempobremsen bei den Ortseinfahrten, neue Radachse Katharina-Hodler-Straße bis Herrenmahd, Radweg-Achse Rheindamm, Radschnellverbindungen. Die Rahmenbedingungen für schwächere Verkehrsteilnehmer sollen insgesamt verbessert werden. Der Bürgermeister eröffnet nach ergänzenden Worten zu den Ausführungen des Verkehrsplaners die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Wie GR Alexander Wilhelm ausführt, begrüßt seine Fraktion (GILT) Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit auf dem Koblacher Straßennetz. Die angedachte Begegnungszone Dorf/Kumma sollte mit den Anrainern abgesprochen sein. Leisten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf teilweise Tempo 20 einen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit? Zu hinterfragen ist die Einbahnregelung Kirchweg/Stab (Anrainer-Befragung). Die angedachte temporäre Einbahnregelung in der Dürne sollte überdacht werden, da die Anrainer selbst erhebliche Umwege in Kauf nehmen müssten (Ausnahmeregelungen). Die Verlagerung des Verkehrs auf andere Quartiere erscheint nicht sinnvoll. Die Reduktion des Durchzugsverkehrs wird begrüßt (Verlagerung der Achse zwischen den Autobahnen Österreich und Schweiz). GV Klaus Fend (FPÖ) kritisiert u.a. die seit Jahren, auch mit Straßenplanern abgestimmten, erfolglosen Maßnahmen an der Dürnestraße zur Verkehrsberuhigung. Das Verkehrsaufkommen ist Ergebnis des Autobahn-Vollanschlusses Klaus. Die geplanten Temporeduzierungen machen keinen Sinn, da die Unfallhäufigkeit im Ortsgebiet ohnehin sehr gering ist. 48 s’Blättle KW52/53 Donnerstag 24. Dezember 2020

GV Christoph Loacker regt namens seiner Fraktion (KVP) an, die angedachten Tempo 30 im Ortsgebiet mit der Öffentlichkeit nochmals eingehend zu thematisieren, um die Akzeptanz zu erfragen. Eine positive Grundstimmung der Bevölkerung hierfür sollte vorhanden sein. Auf Anfrage von GR Ulrich Sandholzer (GRÜNE), Obmann des Ausschusses Umwelt und Mobilität, bringt der Verkehrsplaner Erfahrungen von in anderen Gemeinden geschaffenen Begegnungszonen im Nahbereich von Schulen zur Kenntnis (Lustenau, Schweiz). Für den Obmann besteht im Bereich Kirchweg/Stab großer Handlungsbedarf, der Begegnungsfall (Autoverkehr) ist auf Grund der schmalen Fahrbahn nicht möglich. Jedenfalls braucht es Verbesserungsmaßnahmen in der Dürne (Autobahnvollanschluss). Der Verlauf Rheinradweg lt. Plan ist derzeit nur Konzept. Zumal es auch im Verkehrskonzept keine Argumente gegen Tempo 30 gibt, spricht er sich für eine solche Regelung aus. Für GV Hermann Bohle (SPÖ) sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an der Dürnestraße das vordringlichste Thema. Im Verlauf der weiteren Debatte werden zahlreiche Fragen von DI Alexander Kuhn und vom Bürgermeister beantwortet (Fahrradweg Rheindamm, Straßensituationen Stab/Nollen, Mittelsand, Kohlplatz, Schulwegsicherung, Bushaltestellen, Verbesserung Radfahrverkehr, Konzept als Leitbild sehen, etc.) Auch geht es um künftige polizeiliche Kontrollen der angedachten neuen Tempobeschränkungen (Radar). Die Gründung der Gemeindesicherheitswache amKumma wird thematisiert. Wie Bgm. Gerd Hölzl hierzu ausführt, liegt der Gemeindevertretung heute der Entwurf des Straßen- und Wegekonzeptes vor. Die einzelnen Maßnahmen müssen diskutiert, beschlossen und letztlich verordnet und umgesetzt werden. Es wird Diskussionen mit Anrainern und Behörden im Vorfeld brauchen. Das Straßen- und Wegekonzept ist der Arbeitsauftrag für die nächsten Monate und Jahre. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 4 Stimmen (FPÖ, KVP, GILT) mehrheitlich beschlossen: Das im Entwurf vorliegende Straßenund Wegekonzept Koblach in der Fassung vom November 2020, ausgefertigt durch das Büro Verkehrsingenieure Besch und Partner KG, Feldkirch wird gemäß § 16 Straßengesetz zur Auflage beschlossen. Das öffentliche Auflage- und Anhörungsverfahren ist in der Zeit von Montag, 11.1.2021 bis Freitag, 12.2.2021 durchzuführen. Die eingehenden Stellungnahmen und Empfehlungen fließen in die weitere Bearbeitung des Straßen- und Wegekonzeptes mit ein. Die endgültige Beschlussfassung des Straßen- und Wegekonzeptes erfolgt abschließend durch die Gemeindevertretung. 3. Kindergartenneubau Straßenhäuser/Ried – Auftragsvergaben Der Bürgermeister präsentiert die Preisspiegel der sechs ausgeschriebenen Gewerke (Büromöbel, Kindergartenmöbel, Einbaumöbel, Landschaftsgestaltung, Spielgeräte und Außenanlage Baumeister) für den Kindergartenneubau Straßenhäuser/Ried. Nach erfolgter Prüfung der Angebote durch das Büro Arch. Marte.Marte, Feldkirch gemeinsam mit dem Umweltverband lautet der Vergabevorschlag auf den jeweiligen Bestbieter. Die Gesamtsumme der zu beschließenden Aufträge beträgt rund netto € 380.000,00. Gegenüber der Kostenschätzung kommt es dabei zu Mehrkosten von ca. € 80.000,00. Andererseits ist mit Einsparungen von ca. € 75.000,00 zu rechnen (Winterbauarbeiten, Innentüren, etc.). Die Gesamtsumme des Kindergartenneubaues beträgt laut aktueller Kostenverfolgung vom 1.12.2020 mit Stand 6.11.2020 somit netto € 3.910.000,00. Mit den heutigen Vergaben sind 100 % der Gesamtkosten für den Kindergartenneubau ausgeschrieben und vergeben. In der Debatte kritisiert GV Klaus Fend (FPÖ) die heute präsentierten Gesamtkosten des neuen Kindergartens, im Vergleich zu den netto € 2,5 Mio., welche Basis für den damaligen Wettbewerb waren. GR Alexander Wilhelm erklärt sich als Mitanbieter von drei Gewerken für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Auf Antrag des Bürgermeisters werden nach Maßgabe der schriftlich vorliegenden Vergabe-vorschläge folgende Auftragsvergaben für den Kindergartenneubau Straßenhäuser/Ried gegen 2 Stimmen (FPÖ) mehrheitlich beschlossen: Büromöbel und Vorhänge Fa. Reiter Design GmbH, Rankweil netto € 14.701,73. Kindergartenmöbel Fa. Reiter Design GmbH, Rankweil, Vergabesumme netto € 19.052,25. Einbaumöbel Fa. Lenz Nenning, Dornbirn, Vergabesumme netto € 158.228,34. Landschaftsgestaltung Fa. Alex Gartenbau Koblach, Vergabesumme netto € 32.919,86. Spielgeräte Fa. Alex Gartenbau Koblach, Vergabesumme netto € 18.538,73. Außenanlage Baumeister Fa. Alex Gartenbau Koblach, Vergabesumme netto € 135.975,33. 4. Prüfung der Kassen- und Bankgebarung der Gemeinde Koblach durch das Land Der Bürgermeister legt den Bericht der Abteilung Gebarungskontrolle des Landes „Oktober 2020“ über die unangemeldete Einschau am 22.9.2020 in die Kassen- und Bankgebarung der Gemeinde Koblach vor. Geprüft wurden u.a. die Kassen- und Bankgebarung, Gemeindekasse, Bankgeschäfte. Beanstandungen gab es keine. Zwei Empfehlungen wurden ausgesprochen: • Aushang des Beschlusses der von der Gemeindevertretung am 26.1.2009 und 22.9.2014 beschlossenen Ermächtigungen von Sylvia Bürger und Andrea Willidal zur Entgegennahme von Bargeldzahlungen in der Bürgerservicestelle. • Anlage eines Verzeichnisses über die im Tresor verwahrten Wertgegenstände und Aufzeichnungen betreffend deponierter Sparbücher. Den zwei Anregungen wurde bereits entsprochen (lt. Aktenvermerke vom 23.11. und 24.11.2020). Laut Gemeindegesetz wird der Gemeindevertretung hiermit der Bericht der Gebarungskontrolle des Landes samt Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht. Zuvor wurden die Unterlagen den Fraktionsobleuten und den Mitgliedern des Gemeindevorstandes fristgerecht zugestellt. Der Prüfbericht der Abteilung Gebarungskontrolle des Landes vom 12.10.2020, Zl. IIIc-210.44-54, über die unangemeldete Einschau am s’Blättle KW52/53 Donnerstag 24. Dezember 2020 49 ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER

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