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s'Blättle Nr. 51 - Do, 17. Dezember 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GESUNDHEIT VORARLBERGER

GESUNDHEIT VORARLBERGER IMPFKONZEPT IN AUSARBEITUNG Das bundesweite Impfkonzept liegt in wesentlichen Zügen vor. Darauf aufbauend erarbeitet Vorarlberg ein landesweites Konzept, informierte Landesrätin Martina Rüscher Ende vergangener Woche. Unter Einbindung der niedergelassenen Ärzteschaft fixiert die Landessanitätsdirektion die Eckpunkte, darunter Fragen zur Logistik und konkreten Umsetzung. „Wichtig ist auch eine umfassende und offene Aufklärung und Information für alle, die sich impfen lassen wollen“, betont die Landesrätin. Der Bund übernimmt und akkordiert mit der EU die Beschaffung und den Transport dieser Gratisimpfung für die Bevölkerung. Die Verträge mit mehreren Impfstoffherstellern sind abgeschlossen, eine gerechte Verteilung jeder Lieferung an alle Bundesländer ist fixiert. Die Lieferlogistik übernimmt der Bund. Das Impfkonzept des Bundes sieht vor, dass über 50 Prozent der Bevölkerung innerhalb von sechs bis neun Monaten geimpft werden. Das Gesundheitsministerium übernimmt dabei die gesamtstaatliche Projektorganisation und wissenschaftliche Begleitung sowie die Kommunikation. Vorgesehen ist eine digitale Impfdokumentation im Impfpass. Die Impfungen sollen in drei Phasen ausgerollt werden: • Phase 1 (Jänner, Februar): Mit den ersten Lieferungen sollen Bewohner der Alten- und Pflegeheime und deren Mitarbeiter (alle inkl. Reinigung, Küche etc.) sowie das Gesundheitspersonal in Krankenanstalten, Arztordinationen und Apotheken geimpft werden. • Phase 2 (Februar bis April): Zusätzliche Dosen werden systemkritischen Großorganisationen, die wichtig für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sind (Polizei, Justiz, Bundesheer, Bildung), zur Verfügung gestellt. • Phase 3 (ab April): In dieser Phase geht es mit ausreichend Dosen in die Breite: Ausrollung für die Bevölkerung, vorrangig über 65-jährige Personen: Die Impfung erfolgt über die niedergelassene Ärzteschaft. Auch große Einrichtungen, z. B. Großbetriebe mit eigener Infrastruktur wie Betriebsärzte und die öffentliche Verwaltung sollen geimpft werden. Die Impfung muss im Abstand von vier bis fünf Wochen zweimal erfolgen. Die notwendige Informationsarbeit beginnt noch im Dezember. Vorarlberger Impfkonzept Das Vorarlberger Impfkonzept unter Federführung der Landessanitätsdirektion und dem E-Health-Koordinator des Landes ist in Ausarbeitung. Unter Leitung von Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher hat die Arbeits gruppe die Eckpunkte fixiert: Die zentrale Koordination erfolgt durch das Land. Die niedergelassene Ärzteschaft ist eng eingebunden. Bevölkerung umfassend informieren Geimpft werden soll in den beiden ersten Phasen mit mobilen Teams und Impfzentren. Ab Phase drei soll die Impfung zusätzlich in den niedergelassenen Ordinationen erfolgen. Die Bedarfserhebung für die Phase eins ist im Gange. Eine Online-Anmeldung – wie bei der Flächentestung am vergangenen Wochenende – ist in Vorbereitung. „Eine gute und offene Aufklärung für alle, die sich impfen lassen wollen, ist wesentlich“, so Landesrätin Martina Rüscher abschließend. Ein entsprechendes Konzept dazu wird vorbereitet. INFORMATION COVID-19: NEUE EINREISEREGELN AB 19. DEZEMBER 2020 Menschen, die ab 19. Dezember 2020 nach Österreich einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten aus der Quarantäne ist ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Test möglich. Dieser muss auf eigene Kosten durchgeführt werden. Das gilt für Einreisende aus fast allen Ländern. Von der Qurantäne-Pflicht ausgenommen sind nur: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Darüber hinaus gibt es gewisse Gründe, aus denen die Einreise nach Österreich auch ohne Einschränkung möglich ist. Sie betreffen etwa: • Pendler (die wegen Beruf, Familie oder Lebenspartner mindestens einmal pro Monat einreisen) • Unvorhersehbare Gründe im Familienkreis (z. B. Todesfälle) • Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Leistungen • Durchqueren ausländischen Territoriums (z. B. Großes Deutsches Eck, Einreise ins Kleinwalsertal) • Transitpassagiere Weitere Ausnahmen betreffen etwa gewisse Berufsreisende (z. B. Pflegepersonal). Diese benötigen bei der Einreise einen negativen Corona-Test. Weitere und weitreichendere Infos finden Sie laufend aktuell unter www. vorarlberg.at/corona und www.sozialministerium.at! Stand: Dienstag, 15. Dezember 2020, 12 Uhr 8 s’Blättle KW51 Donnerstag 17. Dezember 2020

KUNDMACHUNG NOVELLE DER GEFLÜGELPESTVERORDNUNG In Europa sowie in Nachbarländern zu Österreich ist es zu vermehrtem Auftreten von Fällen der Geflügelpest (HPAI) sowohl bei Wildvögeln als auch im Hausgeflügelbereich gekommen. In Österreich selbst gibt es bisher keinen positiven Nachweis, dennoch ist das Risiko eines Ausbruchs in Österreich gegeben (Zugvogelflüge). Um einen Ausbruch der Geflügelpest in Österreich bestmöglich zu verhindern wurde die Geflügelpest-Verordnung mit Montag, dem 7. Dezember 2020, geändert. Darin wurden sogenannte Risikogebiete definiert, in denen für die Geflügelhaltung folgende Maßnahmen vorgesehen sind: • Räumliche Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel. • Fütterung nur in einem Stall oder Unterstand, falls die Tiere nicht SICHERHEIT SICHERES RODELVERGNÜGEN Das Rodeln erlebt einen regelrechten Boom, denn es ist ein Spaß in freier Natur an der frischen Winterluft, der keine teure Ausrüstung erfordert. Für einen ungetrübten Rodelspaß sollte man jedoch einige Sicherheitsmaßnahmen beherzigen. Dazu gehört, das Können und die Risiken richtig einzuschätzen. Wer nicht geübt ist, sollte die Rodelstrecke auch dementsprechend gut auswählen. Einen wichtigen Sicherheitsfaktor stellt auch die Kleidung dar. Feste Schuhe mit einer guten Sohle sind zum Bremsen unerlässlich. Skibekleidung, Helm, Skibrille und Handschuhe sorgen für ein zusätzliches Sicherheitspolster. Kinder sollten nie alleine auf abschüssigen Hügeln rodeln, auch die Auslaufsituation ist zu beachten. durch Netze, Dächer, horizontal ange brachte Gewebe oder andere Mittel vor dem Kontakt durch Wildvögeln geschützt werden. • Die Tränkung darf nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. • Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich Wasservögel aufhalten können, müssen ausbruchssicher abgezäunt werden. • Reinigung und Desinfektion muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen (Gerätschaften, Ladeplätze etc.). • Anzeichen, die auf eine Infektion mit Geflügelpest hindeuten sind umgehend der Behörde zu melden: o Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % oder o Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder Weitere Infos unter www.sicheresvorarlberg.at! o Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche. Wichtig: Eine allgemeine Stallpflicht besteht dadurch nicht! Für die Ausweisung der Risikogebiete wurden unter anderem die Nähe zu den positiven Wildvögeln in Bayern (Passau), die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen bereits bei der damaligen Vogelgrippe 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden, herangezogen. Für Vorarlberg sind das die Gemeinden entlang des Bodenseeufers und entlang des Rheins, darunter auch die Stadt Hohenems sowie die Gemeinden Altach, Koblach und Mäder. Auf die allgemeine Meldepflicht der Haltung von Geflügel wird hingewiesen (§ 6 der GeflügelpestVO). ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW51 Donnerstag 17. Dezember 2020 9

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