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s'Blättle Nr. 49 - Do, 2. Dezember 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Für den Neubau eines

Für den Neubau eines Amphibiendurchlasses in der Parzelle Birken durch das Land Vorarlberg werden folgende Grundstücksgeschäfte, abgeschlossen zwischen dem Land Vorarlberg, Abteilung Straßenbau und den jeweiligen Grundstückseigentümern, beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. Außerdem wird die Kostenteilung zwischen Land Vorarlberg und der Gemeinde Koblach in Höhe von jeweils 50% für sämtliche, nachstehend angeführten Grundablösen beschlossen: Öffentliches Gut (Gemeinde Koblach) GST-NR Teilfläche EZl. Preis/m2 Kaufpreis 4949 29 m² 1074 € 10,00 € 290,00 4955 20 m² 1074 € 10,00 € 200,00 Loacker, Götzis GST-NR Teilfläche EZl. Preis/m2 Kaufpreis 2148/1 4 m² 981 € 10,00 € 40,00 Egle und Mitbesitzer, Koblach GST-NR Teilfläche EZl. Preis/m2 Kaufpreis 2153 10 m² 96 € 10,00 € 100,00 Burtscher, Koblach GST-NR Teilfläche EZl. Preis/m2 Kaufpreis 2152/2 11 m² 2685 € 10,00 € 110,00 Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H, Wien GST-NR Teilfläche EZl. Preis/m2 Kaufpreis 2151/1 26 m² 2312 € 10,00 € 260,00 4. Verwaltungsgemeinschaft Baurecht amKumma – Erweiterung Aufgabengebiet Auf Grund übereinstimmender Beschlüsse der vier Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder aus dem Jahr 2013 ist die Vereinbarung zur Baurechtsverwaltung amKumma seit dem 1.8.2013 in Kraft. Die Zuständigkeiten bzw. das Aufgabengebiet soll, beginnend ab dem 1.1.2020, ausgeweitet werden. Der Entwurf über die Erweiterung der Aufgaben wird vom Gemeindesekretär im Detail erläutert. Dabei geht es im Wesentlichen um bescheidmäßige Erledigungen nach dem Raumplanungsgesetz auf Grund von Beschlüssen der zuständigen Organe (Ausnahmen nach dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) sowie um die Vorschreibung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen (Wasser/Kanal). Auch soll der Baurechtsverwaltung die Durchführung der Feuerbeschau übertragen werden. Für die Zukunft ist eine personelle Aufstockung der Baurechtsverwaltungen in Betracht zu ziehen, da bereits heute die notwendige Ausfallssicherheit nicht immer gegeben ist. Die Aufteilung und Abrechnung aller Leistungen erfolgt wie bisher nach Aufwand. Insgesamt kann mit der Neustrukturierung für alle vier Regionsgemeinden eine Verwaltungsvereinfachung erzielt werden. Im Zuge einer kurzen Diskussion wird angemerkt, dass eine frühere Information über dieses Thema wünschenswert gewesen wäre. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 1 FPÖ-Stimme mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: Die vorgelegte Vereinbarung über die Erweiterung der Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft Baurecht amKumma wird vollinhaltlich beschlossen und soll am 1.1.2020 wirksam werden. Diese Vereinbarung, datiert mit 18.11.2019, ist Teil der Niederschrift. Die am 1.8.2013 in Kraft getretene Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Baurecht am- Kumma bleibt, mit Ausnahme der in dieser Sitzung beschlossenen Erweiterung der gemeinschaftlich zu besorgenden Geschäfte, unberührt. 5. Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge 2020 Die Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge werden jedes Jahr im Herbst für das kommende Kalenderjahr durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Kalkulationen basieren auf verschiedensten Grundlagen (Umweltverband, etc.). Den Berechnungen wurde eine Indexerhöhung von 1,75% zu Grunde gelegt. Der Amtsentwurf für die Neufestsetzung der Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge für das Jahr 2020 wird vorgelegt. Die Obfrau des Ausschusses für Finanzplanung und Finanzwesen, GV Judith Ritter-Österle, gibt einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen ab dem kommenden Jahr. Hierzu wird festgehalten: Hundeabgabe: Für Kampfhunde erfolgt eine größere Anpassung (von € 199,00 auf € 350,00 pro Jahr), weil der damit verbundene Verwaltungsaufwand erheblich ist. Damit wird der Tarif an jene der Regionsgemeinden angeglichen. Bestattungsgebühren Das aktuell in Koblach und in der Region amKumma tätige Unternehmen für das Öffnen und Schließen der Gräber hat seinen Betrieb eingestellt. Derzeit läuft die Suche nach einem neuen Bestatter. Sämtliche Tarife wurden nach dem Index angepasst. Schülerbetreuung Aktuell wird der Bedarf an Ferienbetreuung für Volksschulkinder erhoben. Das Projekt wird bei ausreichendem Interesse umgesetzt. 46 s’Blättle KW49 Donnerstag 5. Dezember 2019

Marktstände Der Vollständigkeit halber wurden die Leihgebühren für die Marktstände mit in die Liste aufgenommen. Abfallbeseitigung Die Erhöhung der Grundgebühren resultiert aus der geplanten Anschaffung von Papiertonnen für alle Haushalte im Jahr 2020 (Umstellung vom Bring- in ein Abholsystem). Zusätzlich angeboten wird die 60 L Biotonne. Die Gebühr für deren Entleerung inkl. Behälterreinigung 1 x pro Monat beträgt € 5,50 inkl. MwSt. Unterstützungsbeiträge an Vereine, Verbände und Institutionen, Betriebskostenersätze Zum 1.1.2019 wurden sämtliche Beiträge erhöht, sodass die nächste Anpassung wieder ab dem Jahr 2021 erfolgt (2-Jahresrhythmus). Neu in die Liste mit aufgenommen wurde der Verein Tauchclub Nice Divers (laut separatem Ansuchen) mit dem Betrag von € 990,00. Auf Anfrage, warum der Verein „RheSi- Nat“ nicht in der Liste der Unterstützungsbeiträge an Vereine aufscheint, entgegnet der Bürgermeister, dass hierfür kein schriftliches Ansuchen vorliegt. Die im Zusammenhang mit den Gebühren und Abgaben ab dem Jahr SERVICE 2020 zu beschließenden Verordnungen werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Insbesondere wird auf die ab dem 1.1.2020 geänderte Ermittlung und Berechnung der Wasseranschlussbeiträge hingewiesen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 5 Stimmen aller drei Parteifraktionen mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: a) Die Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträge für das Jahr 2020 werden in der vorgelegten Form beschlossen. b) Die Änderungen der Friedhofsgebührenordnung, der Wassergebührenverordnung, der Kanalordnung sowie die Verordnungen über die Höhe der Abfallgebühren und der Hundeabgabe, jeweils mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2020, werden beschlossen. Die Liste mit den Abgaben, Gebühren und Unterstützungsbeiträgen 2020 sowie die Verordnungen sind Teil der Niederschrift. 6. Beschäftigungsrahmenplan 2020 Jedes Jahr im November steht die Beschlussfassung des Beschäftigungsrahmenplanes der Koblacher Gemeindeangestellten für das Folgejahr auf REPARATUR-CAFÉ FÜR ELEKTROGERÄTE Termin: Ort: Samstag, den 7. Dezember 2019, 9 – 12 Uhr Mittelschule Koblach, Rütti 11 (Westeingang) REPARIEREN STATT WEGWERFEN! der Tagesordnung der Gemeindevertretung. Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 (Teil der Niederschrift) wird vorgelegt und vom Gemeindesekretär erläutert. Insgesamt sind 63 Gemeindeangestellte (2019 61 Angestellte) mit einem Beschäftigungsäquivalent von 41,14 % (2019 38,44 %) ausgewiesen. Im Gemeindeamt ist ein zusätzlicher Dienstposten für das Archiv vorgesehen. Der Bauhof soll mit einer zusätzlichen Person aufgestockt werden. Im Kindergartenbereich kommt es in erster Linie wegen Karenzfällen zu Nachbesetzungen, wobei Pädagoginnen vermehrt mit Assistentinnen zu ersetzen sind, was sich im Beschäftigungsrahmenplan widerspiegelt. Das Beschäftigungsausmaß aller Angestellten in der Kinderbetreuung hat sich im Vergleich zum Vorjahr dadurch aber nicht wesentlich verändert. Das Personalbudget für das Jahr 2020 beläuft sich auf insgesamt rund € 2,33 Mio., das sind knapp 20% des Gesamtbudgets der Gemeinde Koblach. Im Dienstpostenplan 2020 zusammengefasst sind die dem Gemeindebedienstetengesetz 1988 zugeordneten Gemeindeangestellten. Darin sind 9 anstatt bisher 10 Dienstposten ausgewiesen (5 Gemeindeangestellte und 4 Angestellte in handwerklicher Verwendung). Eugen Kathan hat zum Wir versuchen hier, kleine Elektrogeräte aus dem Haushalt zu reparieren. Geräte, die nicht tragbar sind wie TV, Waschmaschine, Rasenmährer etc. werden nicht angenommen. Ebenso Handy, Notebook und PC. Anschließend werden die Geräte wieder mitgenommen. Um die Wartezeit während der Reparatur zu verkürzen, stehen Kaffee und Kuchen sowie Getränke bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! „Kobler helfand Kobler“ www.zkobla-dahoam.at ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW49 Donnerstag 5. Dezember 2019 47

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