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s'Blättle Nr. 45 - Do, 5. November 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

VERKEHR MAUTBEFREIUNG

VERKEHR MAUTBEFREIUNG DER A14: BETROFFENE GEMEINDEN KÄMPFEN ENTSCHLOSSEN WEITER! Unter der Federführung des von den betroffenen Gemeinden beauftragten Juristen Karl Schelling laufen aktuell gleich zwei juristische Verfahren gegen die erlassene Mautbefreiung der A14 von der deutschen Grenze bis zur Autobahnabfahrt Hohenems. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof davon eine erst kürzlich wegen formaler Unzulässigkeiten zurückgewiesen hat, lassen die Gemeinden und Betroffenen hier weiterhin nicht locker! „Im vorliegenden Fall landete dank unserer Unterstützung eine Klage einer Lustenauerin beim Verfassungsgerichtshof: Die Frau wohnt in der Nähe des Kreisverkehrs beim Grenzübergang Lustenau, welcher nachweislich durch die Mautbefreiung nun stärker frequentiert wird. Die Luftqualitäts-Grenzwerte in dem Bereich wurden schon vor der Mautbefreiung mehrmals verletzt und lagen im roten Bereich. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun deswegen zurückgewiesen, weil er formal die betroffene Klägerin nicht als unmittelbar direkt Betroffene sieht, sondern betroffen sei hauptsächlich die ASFINAG. Ihr würden ja durch die Mautbefreiung Einnahmen entgehen. Das Argument des Gesundheitsschutzes wird nicht gesehen: Der Staat sei laut der EU-Richtlinie zwar schon zum Gesundheitsschutz und zur Luftverbesserung verpflichtet – wie er diesen Gesundheitsschutz erreicht bzw. mit welchen Mitteln die Luftqualität verbessert wird, das stehe ihm am Ende frei. Unsere zweite juristische Beschwerde wurde daher unmittelbar auf den Weg gebracht: Hier können wir über die krasse Ungleichbehandlung der Autofahrer wohl eine Aufhebung erreichen. Dabei zeigen wir anhand einer vorliegenden Mautstrafe eines Bürgers auf, der für seinen Arbeitsweg ins Oberland Maut bezahlen muss, dass er gegenüber einem anderen Pendler krass benachteiligt wird, der in Bregenz arbei tet und daher keine Maut entrichten muss. Hier sind wir bereits beim Landesverwaltungsgerichtshof. Sollte dieser zurückweisen, landet der Fall automatisch beim Verfassungsgerichtshof“, skizziert Karl Schelling die weitere Strategie. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden beziehen Stellung zur jüngsten Entscheidung des VfGH: „Wir waren uns bewusst, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Mautbefreiung über den Verfassungsgerichtshof technisch nicht einfach wird. Wir nehmen die jüngste Entscheidung des VfGH zwar zur Kenntnis und bedauern sehr, dass er diese erste Beschwerde nicht aufgreift, wir haben unsererseits aber kein Verständnis dafür, dass wegen (und mit) Formalitäten so leichtfertig der Gesundheitsschutz hintangestellt werden kann. Wir nehmen das für unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin nicht kampflos hin und bringen weitere Beschwerden auf den Weg. Die Autos rollen nämlich rekordverdächtig über unsere verstopften Gemeindestraßen und Grenzübergänge, bedrohen die Gesundheit der Anrainer, zerstören zunehmend unsere Straßen und die Umwelt und zwingen Familien empfindliche Mehrausgaben für Mautgebühren auf, falls sie das Pech haben und im Oberland arbeiten müssen, während andere, die Richtung Deutschland pendeln, keine Maut bezahlen müssen. Und eben letztere Ungleichbehandlung werden wir nun im nächsten Schritt verstärkt anfechten. Wir fordern Land und Bund erneut vehement dazu auf, diese sinnlose, unrechtmäßige und halbgare Mautbefreiung sofort wieder zurückzunehmen!“ 6 s’Blättle KW45 Donnerstag 5. November 2020

GESUNDHEIT COVID-19: ROTKREUZABTEILUNG HOHENEMS VOLL IM EINSATZ Die Corona-Krise stellt auch das Rote Kreuz vor enorme Herausforderungen. Die „s’Blättle“-Redaktion traf sich – natürlich mit Abstand – mit Betram Märk, Dienststellenleiter der Rotkreuzabteilung Hohenems zum Gespräch: Wie haben sich die Corona-Fahrten zahlenmäßig für euch entwickelt? Wir haben von der Rotkreuz-Abteilung Hohenems aus den ersten COVID-Verdachtsfall bereits am 31. Jänner 2020 transportiert. Diese Transporte von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen gingen dann ganz schnell steil nach oben. Eine genaue Auswertung kann derzeit noch nicht gemacht werden. Welche Probleme ergeben sich dabei für euren Dienstbetrieb? Wir versuchen, wie alle Beteiligten, das Beste aus der momentanen Situation zu machen. Die Patiententransporte verlangen der Rotkreuz-Mannschaft jedoch einiges ab und sie hat bei Verdacht auf Corona strenge Richtlinien. Für die Rettungssanitäter gibt es einen klar definierten Hygieneleitfaden. Dies beinhaltet unter anderem Schutzbrillen, Hygiene-Schutzkleidung und FFP2-Masken. Nach jedem beendeten Transport werden die Rettungsfahrzeuge einer Grundreinigung unterzogen. Die Autos werden bis in den letzten Winkel gesäubert. Was Vor- und Nachbereitung sind das A und O. sich hier so leicht liest, ist ein Arbeitsaufwand von rund 90 Minuten. Nach jedem Transport und mehrere Male pro Tag. Das Infektionsteam ist bereit. Wie sieht hier der Alltag bei euch gerade aus? Besondere Vorschriften im personellen Bereich sind notwendig. Der Mund-Nasen-Schutz in der Rotkreuz-Abteilung ist selbstverständlich. Am Patienten sind FFP2-Masken Standard. Neue Dienstpläne und neue Mannschaftseinteilungen gehören zur täglichen Arbeit. Besonders die Jahreszeit und die dazugehörigen Erkältungen machen das Arbeiten nicht einfacher. Schulungen gibt es derzeit nur ein Minimum, nur das zwingend Notwendige. Besonders schmerzt, dass es derzeit nicht das gewohnte aktive Vereinsleben gibt. Uns freut besonders, dass unsere Mitarbeiter (Ehren amtliche, Zivildienstleistende, Hauptberufliche) gemeinsam an einem Strang ziehen. Dies, obwohl die Situation schon seit mehreren Monaten andauert und eine Besserung vorerst nicht in Sicht ist, ganz im Gegenteil. Was wäre euer Appell an die Bevölkerung? Korrektes Tragen des Mund-Nasen- Schutzes aus Respekt untereinander. Hygienemaßnahmen einhalten und Abstand halten in der Öffentlichkeit im Sinne eines Babyelefanten. Kontakte reduzieren sowie im Krankheitsfall zu Hause bleiben. Die Situation ist eine ganz besondere für uns Alle. Unsere Rotkreuz-Mitarbeiter geben ihr Bestes. Sie sind im Tag- und Nachtdienst für die Bevölkerung da. Eigenverantwortung, Hausverstand und Disziplin sind gefragt! Das wäre unser Wunsch für ein geregeltes Miteinander und würde uns in unserer Arbeit sehr unterstützen. SICHERHEIT VORSICHT BEI FEUCHTEN STRASSEN, WEGEN UND LAUBTEPPICHEN Der schöne Herbst mit den buntgefärbten Wäldern lädt zu Aktivitäten im Freien ein. Doch durch die Feuchtigkeit und Nässe können Straßen, Wege und Laubteppiche rasch zur Rutschpartie werden. Das bedeutet für Fußgänger, aber besonders auch für Zweiradfahrer, besonders vorsichtig zu sein. Gerade in schattigen Waldpassagen, bei Brücken und anderen Übergängen sowie bei Treppen und Rampen heißt es: Aufpassen! Die positive Botschaft lautet: Regelmäßige Bewegung, richtige Kleidung, gutes Schuhwerk und gegebenenfalls eine Gehhilfe sind wirksame Maßnahmen, um Stürzen vorzubeugen. Nutzen Sie die Beratung im Fachhandel. Weitere Informationen erhalten Sie bei „Sicheres Vorarlberg“ unter E-Mail info@sicheresvorarlberg.at! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW45 Donnerstag 5. November 2020 7

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