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s'Blättle Nr. 45 - Do, 5. November 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Abwasserverband Hohenems

Abwasserverband Hohenems – Götzis – Altach Gemäß § 8 der Satzungen besteht die Mitgliederversammlung ebenfalls aus von den Verbandsmitgliedern bestellten Vertretern. Die Stimmrechte eines Verbandsmitgliedes werden durch die von der jeweiligen Gemeindevertretung bestellten Vertreter bzw. Ersatzleute (Delegierte) ausgeübt. Die Stimmenanzahl beträgt insgesamt 20, wovon auf die Marktgemeinde Götzis 4 entfallen. Es sind deshalb 4 Vertreter zu entsenden. Die gleiche Anzahl von Ersatzleuten ist zu bestellen. Mitglieder Ersatzmitglieder Partei Bgm. Christian Loacker Christof Steininger Mag. Christine Wiesenegger Mag.(FH) Thomas Ender ÖVP GLG Manfred König Klaus Dieter Kathan BBG Karl Ludwig Nickel Reinhard Rüf SPÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Götzis Mitglied : Ersatzmitglied : ABF Feldkirch: Vertreter: Gemeindevermittlungsdienst Bgm. Christian Loacker Vizebgm. Edith Lampert-Deuring Bgm. Christian Loacker Weiters beschließt die Gemeindevertretung einstimmt einen Gemeindevermittlungsdienst einzurichten der wie folgt besetzt wird: Obfrau Maria Ellensohn-Schmid Weitere Mitglieder Wolfgang Berchtold und EM Caroline Ender Musikschule Mittleres Rheintal Generalversammlung Mitglieder Ersatzmitglieder Partei Vizebgm. Edith Lampert-Deuring Dr. Susanne Weißenbach Bgm. Christian Loacker Mag.(FH) Thomas Ender ÖVP GLG Latifa Jordan Kornelia Ender BBG Ferdinand Altenburger Alp Sanlialp SPÖ Musikschulrat Mitglieder Name 1. Jonas Herburger 2. Hannah Schöch ÖPNV-Oberes Rheintal Mitglied : Ersatzmitglied: ÖPNV-Unteres Rheintal Mitglied : Ersatzmitglied: Mag. Walter Heinzle Bgm. Christian Loacker Bgm. Christian Loacker Mag. Walter Heinzle Schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Region Kummenberg - Sonderpädagogisches Zentrum Mitglied : Ersatzmitglied: Bgm. Christian Loacker Vizebgm. Edith Lampert-Deuring Beirat Sozialdienste ÖVP: Vorsitz GR Christine Wilhelm – Ersatz: Manfred Handle GLG: Dr. Karoline Kranzl-Heinzle SPÖ: Elmar Häfele – Ersatz: Wilfried Federer NEOS: Bernd Frankenhauser BBG: Manfred König – Ersatz: Robert Jordan FPÖ: Michael Bergmann Projektausschuss VS Markt ÖVP: Bgm Christian Loacker ÖVP: Vizebgm. Edith Lampert-Deuring GLG: Karoline Kranzle-Heinzle SPÖ: Christian Vögel NEOS: Claudia Maninger BBG: Kornelia Ender FPÖ: Roman Zech ARGE Kiesabbau: ÖVP: Josef Loacker GLG: Markus Rottmar SPÖ: Reinhard Rüf NEOS: Jörg Maninger BBG: Christoph Längle FPÖ: Florian Kathan 4. Delegierung der Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommission – Beschluss Der Bürgermeister erteilt dem Gemeindesekretär Konrad Ortner das Wort, der erklärt, dass die Grundverkehrskommission in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren hat. So wurden in den letzten fünf Jahren lediglich an die 50 Fälle behandelt, wobei nur in 7 Fällen die Kommission tatsächlich eine Entscheidung fällen konnte. Zu den restlichen Fällen durfte lediglich eine Stellungnahme abgegeben werden, die Entscheidungshoheit hat hier 36 s’Blättle KW45 Donnerstag 5. November 2020

die Landeskommission. Dies führt zu langen Verfahrensdauern, da einerseits versucht wird, mehrere Fälle zusammenkommen zu lassen, andererseits eine Entscheidungspflicht besteht und auch die Termine der Landeskommission zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund kommt es zu teils langen Verfahrensdauern. In der Sache entscheidet die Ortskommission nur in den Fällen, in denen landwirtschaftliche Flächen von einem Landwirt aus der Gemeinde oder den angrenzenden Ortschaften erworben wird. Dies ist äußerst selten der Fall. Oft handelt es sich bei den Ansuchen um landwirtschaftlich unbedeutende Flächen oder Teilflächen von als Baufläche gewidmeten Grundstücken, die unter das Grundverkehrsgesetz fallen. Die Antragstellung hätte weiterhin über die Gemeinde zu erfolgen, so wäre auch der Informationsfluss weiterhin gegeben, die Eingabe würde aber unmittelbar an die Grundverkehrs-Landeskommission weitergegeben. Der Bürgermeister ergänzt, dass es so zu einem kürzeren und einfacheren Verfahren kommen würde. Auf Nachfrage von GV Walter Heinzle erklärt der BM, dass die Kompetenz durch Beschluss der Gemeindevertretung wieder zur Gemeinde gezogen werden könnte, wenn sich die Sachlage ändert. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Agenden der Grundverkehrs-Ortskommission gem. § 11 Abs. 4 Grundverkehrsgesetz an die Grundverkehrs-Landeskommission im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit zu übertragen. Die Gemeindevertretung stimmt dem einstimmig zu. 5. Gemeindeverband Personalverwaltung amKumma – Beschlussfassung Der Bürgermeister erläutert, dass wie bereits berichtet gemeinsam mit den Gemeinden Altach, Mäder und Koblach ein Gemeindeverband zur Personalverwaltung gegründet werden soll. Die Diensthoheit verbleibt bei den Gemein den, die Administration der Personalagenden werde jedoch gemeinsam organisiert. Aufgrund der Komplexität der Dienstverhältnisse, die neben Gemeindeangestellten, -bediensteten, Personen in Kollektivverträgen, Beamte, Beamte in Ruhe sowie normale Angestellte umfassen, ist es wichtig, das Wissen auf mehrere Angestellte zu verteilen, um einen reibungslosen Betrieb aufrecht zu erhalten. Neben einer Vollzeitkraft werden drei Teilzeitkräfte beschäftigt. Das Land gewährt solchen Gemeindeverbänden eine Anschubförderung von denen die Gemeinden profitieren. Weiters erklärt der Bürgermeister die bisherigen Kosten der Personalverwaltung und stellt klar, dass nach Auslauf der Förderungen in etwa mit Kosten im bisherigen Umfang zu rechnen sei. Auf Nachfrage von EM Roman Zech erklärt der Bürgermeister, dass bei den vier Gemeinden, den angehängten Sozial zentren sowie den externen Kunden wie Krankenpflegevereine, MOHI, Pfarren sowie den Mandatarsabrechnungen monatlich mit über 850 Abrechnungen bei 2,5 Vollzeitäquivalenten zu rechnen sei. GR Christian Vögel erkundigt sich nach dem geplanten Prüfungsausschuss. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser nach der Beschlussfassung in allen Gemeinden beschickt wird. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass es ein Anliegen der Gemeinden sei eine Art Holding für die diversen Gemeindekooperationen zu ermög lichen. Auch um die bereits vor einiger Zeit anvisierte Sicherheitswache am Kumma würde man weiterhin kämpfen. Der Bürgermeister stellt den Antrag der vorliegenden Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personalverwaltung am Kumma“ zuzustimmen. Die Gemeindevertretung nimmt den Antrag einstimmig an. 6. Änderung Flächenwidmung: GST-NR 244/6, KG 92110 Götzis – Beharrungsbeschluss Der Bürgermeister stellt den Antrag vor. Er betont, dass es sich um einen Zweitbeschluss handelt. Der erste Beschluss erfolgte am 6.7.2020. In der Auflagefrist sind keine Einwendungen vorgebracht worden. „Im Bereich der GST-NR 244/6, KG 92110 Götzis, wird der gültige Flächenwidmungsplan gemäß Lageplan vom 29.06.2020, Zahl g031.2-2/2020- 2, abgeändert.“ Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu. 7. Gemeindeinformatik GmbH, Rechnungshofbericht – Kenntnisnahme Der Bürgermeister verliest das Schreiben des Gemeindeverbandes in dem darauf verwiesen wird, dass der Bericht des Bundesrechnungshofes zur Prüfung der Gemeindeinformatik GmbH aufgrund der Malversionen in den vergangenen Jahrzehnten der Gemeinde vertretung zur Kenntnis zu bringen ist. Dies obwohl mittlerweile alle Gesellschaftsanteile an der Vorarlberger Gemein deverband abgetreten wurden. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass derzeit an der Reduzierung des Schadens durch Vergleichsgespräche mit Wirtschaftsprüfern sowie ehemaligen Geschäftsführern gearbeitet werde. Die Unterlagen sowie die Stellungnahme der Gemeindeinformatik wurden den Klubobleuten übermittelt. Auf Nachfrage von GV Christof Steininger erklärt der Bürgermeister, dass sich der Schaden der Gemeinde nicht genau beziffern lasse. Der Gemeindesekretär erklärt, dass keine direkten Zahlungen erfolgt seien, sondern der Schaden darin liege, dass die Refundierungen der vorab bezahlten Mitgliedsbeiträge zu gering ausgefallen sind. Mittels einer Schattenbuchhaltung wurden die Organe der Gemeindeinformatik sowie die Mitglieder getäuscht. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass auch nach Abtretung der Anteile aller Gemeinden an den Gemeindeverband die nach den Malversionen eingetretenen Kontrollinstanzen weiter aufrecht bleiben sollen. Die genaue Form der weiteren Organisation des „Vorarlberger Gemeindehauses“ sei jedoch noch offen. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis. 8. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtags 8.1. Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen – Sammelgesetz Es wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 9. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11. Oktober 2020 Die Niederschrift über die Sitzung vom 11. Oktober 2020 wird ohne Wortmeldung als genehmigt erachtet. 10. Allfälliges Christian Loacker s’Blättle KW45 Donnerstag 5. November 2020 37 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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