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s'Blättle Nr. 42 - Do, 15. Oktober 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

WIRTSCHAFT SEI EXTRIX

WIRTSCHAFT SEI EXTRIX – WERDE LEHRLING Du willst was erreichen? Du willst deine Zukunft gestalten? Du willst dein eigenes Geld verdienen? Dann bist du der Lehrling, der gesucht ist. Der Region amKumma ist die Ausbildung der Lehrlinge ein großes Anliegen. Mit einer Lehre beginnt der Weg in eine gesicherte Zukunft und alle Türen stehen für die Zukunft offen. Du hast die Möglichkeit bei großartigen Unternehmen in der Region deinen Traumberuf zu erlernen und somit zu einem gefragten Facharbeiter oder zu einer gefragten Facharbeiterin zu werden. Digital – Regional – EXTRIX Auf www.extrix.at findest du die offenen Lehrstellen von Altach, Götzis, Koblach und Mäder. Du kannst dich über die unterschiedlichsten Berufe, Möglichkeiten und Angebote informieren. Mit einem Klick setzt du dich direkt mit dem gewünschten Ausbildungsbetrieb in Verbindung. Mit EXTRIX Lehre amKumma ist auch ein umfangreiches Seminarangebot verbunden. Die EXTRIX-Lehrlinge im ersten Lehrjahr trafen sich letzte Woche zum Seminar „Das Abenteuer Lehre beginnt“, um sich gemeinsam mit einem erfahrenen Trainer auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten. Zum Lehrabschluss bestiegen die EXTRIX-Lehrlinge mit ihren Ausbildnern den Piz Buin. Unter dem Motto, „Zusammen schaffen wir alles“, erlebten sie unbezahlbare Momente und konnten Seilschaften fürs Leben bilden. www.extrix.at Die neuen Lehrlinge starten in die Ausbildung. Der Piz Buin zum Lehrabschluss. SOZIALES HEIZKOSTENZUSCHUSS Nach telefonischer Terminvereinbarung bei Karlheinz Ritter Tel.: 05523 5986 0 kann der Heizkostenzuschuss im Zeitraum vom Montag, den 12. Oktober 2020 bis Freitag, den 19. Februar 2021 (Aktionsperiode) beim Bürgerservice Götzis beantragt werden. Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt: • bei einer alleinstehenden Person netto € 1.237,– • bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 1.895,– • bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.515,– und • bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 215,– Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig € 270,– gewährt werden. 28 s’Blättle KW42 Donnerstag 15. Oktober 2020

RATHAUS KONSTITUIERENDEN SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Auszug aus der am Sonntag, dem 11.10.2020, in der Kulturbühne AMBACH abgehaltenen konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung. Erledigung: Der Bürgermeister begrüßt in seiner Eigenschaft als Gemeindewahlleiter die interessierte Bevölkerung, die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und die anwesenden Ersatzleute zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung nach den am 13. September 2020 durchgeführten Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen. Er stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Bei der Bürgermeisterwahl am 13. September 2020 wurden 3788 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf Loacker Christian 1.929 (50.92%) Mag.(FH) Ender Thomas 653 (17.24%) Vögel Christian 381 (10.06%) DI (FH) Frankenhauser Bernd 285 (7.52%) Längle Christoph, BA 540 (14,26%) Bei der Gemeindevertretungswahl wurden 3955 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf die kandidierenden Parteilisten: AMTLICHE MITTEILUNG KUNDMACHUNG ÖVP Götzis 1.536 (41,82%) Grüne Liste Götzis 821 (22,35%) Götzis bewegt – SPÖ Götzis und freie BürgerInnen 418 (11,38%) NEOS Götzis 283 (7,7 %) Bürgerbewegung Götzis 493 (13,42%) FPÖ Götzis und Parteifreie 122 (3,22%) Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 waren gemäß § 24 Gemeindegesetz 30 GemeindevertreterInnen zu wählen, von denen auf Grund des Wahlergebnisses auf die ÖVP Götzis 13 Grüne Liste Götzis 7 Götzis bewegt – SPÖ Götzis und freie BürgerInnen 3 NEOS Götzis 2 Bürgerbewegung Götzis 4 FPÖ Götzis und Parteifreie 1 Mandate entfallen. Einleitend verliest der Bürgermeister die Namen der in der Gemeindevertretung nunmehr vertretenen Personen. 1. Gelöbnis der Gemeindevertreter/innen Nach § 37 Gemeindegesetz haben die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für die Gemeindewahlen zuständigen Gemeindewahlbehörde ein Gelöbnis abzulegen. Der Gemeindewahlleiter spricht die Gelöbnisformel vor: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Marktgemeinde Götzis nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Die Gemeindevertreterinnen sowie anwesende Ersatzleute legen dann das Gelöbnis vor der Gemeindevertretung ab und unterfertigen das vorliegende Gelöbnisprotokoll. Im Anschluss legt der Bürgermeister in seiner Funktion als Gemeindevertreter das Gelöbnis vor der versammelten Gemeindevertretung ab. Bürgermeister Christian Loacker gibt nun folgenden Ausblick auf die kommende Funktionsperiode ab: Liebe Götznerinnen und Götzner, werte Mitglieder der Gemeindevertretung, ein sehr langer intensiver Wahlkampf wurde mit dem Urnengang am 13. September abgeschlossen. Die in der heutigen Sitzung anwesenden Fraktionen haben mit ihren Argumenten um die Wählergunst gebuhlt, das Ergebnis habe ich einleitend bekanntgegeben! Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz übermittelte Entwurf der Revision 2020 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet von Götzis wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen (Montag, 12. Oktober 2020 bis Sonntag, 8. November 2020) im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt. Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW42 Donnerstag 15. Oktober 2020 29

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