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s'Blättle Nr. 38 - Do, 19. September 2019

Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

ALTACH GEMEINDE

ALTACH GEMEINDE INFORMATIONEN ZUR NATIONALRATSWAHL AM 29. SEPTEMBER 2019 www.altach.at GEMEINDE ANFANG DEZEMBER WIRD ABGESTIMMT Wahlzeit 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Wahllokale – Wahlsprengel Die Wahllokale befinden sich für die Wahlsprengel I und II in der Volksschule (Berkmannweg 2) Wahlsprengel III und IV in der Mittelschule (Berkmannweg 16) Amtliche Wahlinformation Wir ersuchen alle Wahlberechtigten die amtliche Wahlinformation, welche in den letzten Tagen zugestellt wurde, ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigte, die noch keine Wahlinformation erhalten haben, mögen sich mit dem Meldeamt (7178-130) in Verbindung setzen. Amtlicher Lichtbildausweis Wir bitten alle Wähler zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität mitzubringen. Wahlkarten/Briefwahl Bei der Nationalratswahl haben Sie auch die Möglichkeit mittels Briefwahl zu wählen. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte kann beim Gemeindeamt (Meldeamt/Infoschalter) oder unter www.wahlkartenantrag.at, bis spätestens Mittwoch, 25. September schriftlich oder bis spätestens Freitag, 27. September, 12.00 Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) beantragt werden. Verbotsbereich Gemäß §§ 52 und 58 NRWO wird als Verbotsbereich, in welchem jede Wahlwerbung sowie das Tragen von Waffen verboten ist, ein Umkreis von 100 m um das jeweilige Wahllokal bestimmt. Dieser Bereich umfasst somit folgendes Gebiet: Für die Wahlsprengel 1 und 2 (Volksschule) den Bereich zwischen Achstraße und Bahnstraße sowie Schweizerstraße und Haus Berkmannweg 3 Für die Wahlsprengel 3 und 4 (Mittelschule) den Bereich zwischen Bahnstraße, Goststraße, Achstrasse und Kirchfeldstraße Gemeindewahlleiter Bürgermeister Gottfried Brändle Die Volksabstimmung der Gemeinde Altach zum Thema Kiesabbau und Aushubdeponie Sauwinkel/Gutsbetrieb Rheinau (Götzner Hof) wird am 1. Dezember 2019 stattfinden. Die Gemeindewahlbehörde hat in ihrer gestrigen Sitzung den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Volksabstimmung betreffend „Kiesabbau und Aushubdeponie Sauwinkel/Gutsbetrieb Rheinau (Götzner Hof)“, durchzuführen ist. Es wurden insgesamt 1127 gültige und vom Bürgermeister bestätigte Unterstützungserklärungen vorgelegt – gefordert waren 751. Bürgermeister Gottfried Brändle legte anschließend in einer Verordnung fest, dass die Abstimmung am Sonntag, den 1. Dezember stattfinden wird. Die den Stimmberechtigten vorzulegende Frage lautet: „Soll die Gemeinde Altach den Kies- und Sandabbau und die anschließende Verfüllung mit Aushubmaterial auf der Liegenschaft GST-NR 1576, KG 92101 Altach betreiben?“ Die Abstimmungslokale in der Volksbzw. Mittelschule werden am Sonntag, den 1. Dezember zwischen 7:30 und 12:00 Uhr geöffnet sein. TÄGLICH AKTUELL WWW.ALTACH.AT 32 s’Blättle KW38 Donnerstag 19. September 2019

GEMEINDE ANTRAG AUF STUDIENFÖRDERUNG NICHT VERGESSEN Auch in diesem Jahr werden alle Personen, die seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Altach gemeldet haben und an einer Universität oder Fachhochschule außerhalb Vorarlbergs studieren, gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Euro pro Person und Studienjahr. Jene Studierenden, denen eine Studienbeihilfe gewährt wird, bekommen den bewilligten monatlichen Betrag der Studienbeihilfe als Einmalbetrag ausbezahlt. Hier ist die Vorlage des Bescheides der Studienbeihilfenbehörde erforderlich. Voraussetzungen (und Nachweis) des/ der Studierenden: – Studium an einer Universität, Fachhochschule außerhalb Vorarlbergs (Vorlage Inskriptionsbestätigung) – Hauptwohnsitz in Altach für die Dauer des gesamten Studienjahres (Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs) Die Gemeinde Altach sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine/n Elektrotechniker/in Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Betätigungsfeld im Team der Gebäudeverwaltung und des Werkhofes, sowie eine leistungsgerechte Entlohnung nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes. Ihr Aufgabengebiet umfasst folgende Bereiche: – Betreuung der regelungstechnischen Anlagen in den Gebäuden der Gemeinde Altach (Sozialzentrum, KOM, Biomasseanlage, Schulen, Kindergärten, …) – Allgemeine elektrotechnische Arbeiten (Reparaturen, Straßenbeleuchtung, …) Wir erwarten von Ihnen – Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung – Gute Kenntnisse in Steuerungs-und Regelungstechnik – Allgemeines technisches Verständnis – Selbständigkeit und hohes Maß an Eigenverantwortung – Belastbarkeit und Bereitschaft zu flexibler Arbeitsleistung – Bestätigung über Bezug der Familienbeihilfe Anträge können bei Christine Heinzle (christine.heinzle@altach.at oder Interessierte richten ihre schriftlichen Bewerbungen bis zum 11. Oktober 2019 an die Gemeinde Altach, Berkmannweg 2, 6844 Altach bzw. per E-Mail an gemeinde@altach.at. Nähere Auskünfte erteilt Gemeindeamtsleiter Mag. Markus Giesinger (Tel. 05576/7178-101). 05576 7178-103) gestellt werden. Das Antragsformular ist auch unter www. altach.at/buergerservice/foerderungen abrufbar. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW38 Donnerstag 19. September 2019 33

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