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s'Blättle Nr. 3 - Do, 16. Jänner 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

§ 2

§ 2 Grabstättengebühren (1) Die Grabstättengebühren werden für die Dauer eines Benützungsrechtes (§ 6 der Friedhofsordnung) wie folgt festgesetzt: a) Sondergräber für Kinder – je Grabstelle für 15 Jahre € 79,30 b(1) Sondergräber für Erwachsene ohne Grabeinfassung – je Grabstelle für 15 Jahre € 159,60 b(2) Sondergräber für Erwachsene mit 1 Grabstelle, sowie mit Grabeinfassung für 15 Jahre € 401,80 b(3) Sondergräber für Erwachsene mit 2 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung für 15 Jahre € 658,40 b(4) Sondergräber für Erwachsene – jede weitere Grabstelle – mit oder ohne Grabeinfassung für 15 Jahre € 159,60 c) Sondergräber an den Friedhofsmauern ohne Grabeinfassung – je Grabstelle für 15 Jahre € 319,20 d(1) d(2) d(3) Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 2 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 3 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 4 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung e) Sondergräber in denen Urnen beigesetzt sind (Nische in der Urnenwand oder Urnen-Erdgräber) – je Stelle für 15 Jahre € 831,00 für 15 Jahre € 1.150,20 für 15 Jahre € 1.470,50 für 15 Jahre € 159,60 f) Sammelgrabstätte für Urnen ohne Nutzungsrecht – je Stelle einmalig € 159,60 (2) Bei Sondergräbern in denen Urnen beigesetzt lauten die Grabstättengebühren wie folgt: Nische in der Urnenwand: € 131,10 als Entgelt für die erforderliche Urnentafel € 80,10 Bodenplatte (Blumenablage) Urnen Erdgräber: € 199,70 als Entgelt für die erforderliche Urnenplatte inkl. Sockel Gravur einer Urnentafel: € 10,20 pro Buchstabe und Zeichen für die einheitliche Gravur der Namensinschrift inkl. ausmalen der Schrift. § 3 Verlängerungsgebühr Auf Wunsch und zu folgenden Preisen können nachstehende, vorgegebene Grabartikel durch die Friedhofsverwaltung organisiert werden: € 329,80 Laterne mit Sockel € 298,60 Weihwasserkessel mit Sockel € 114,40 Keramikbild 5x7 inkl. Befestigung (1) Für die Verlängerung eines Benützungsrechtes sind folgende Gebühren zu entrichten: a) Sondergräber für Kinder – je Grabstelle für 10 Jahre € 67,40 b(1) Sondergräber für Erwachsene ohne Grabeinfassung – je Grabstelle für 10 Jahre € 131,30 b(2) Sondergräber für Erwachsene mit 1 Grabstelle, sowie mit Grabeinfassung für 10 Jahre € 329,90 b(3) Sondergräber für Erwachsene mit 2 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung für 10 Jahre € 548,50 b(4) Sondergräber für Erwachsene – jede weitere Grabstelle – mit oder ohne Grabeinfassung für 10 Jahre € 131,30 c) Sondergräber an den Friedhofsmauern ohne Grabeinfassung – je Grabstelle für 10 Jahre € 262,30 d(1) d(2) d(3) Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 2 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 3 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung Sondergräber an den Friedhofsmauern mit 4 Grabstellen, sowie mit Grabeinfassung e) Sondergräber in denen Urnen beigesetzt sind (Nische in der Urnenwand, oder Urnen-Erdgräber) – je Stelle für 10 Jahre € 686,90 für 10 Jahre € 948,10 für 10 Jahre € 1.210,60 für 10 Jahre € 131,30 24 s’Blättle KW3 Donnerstag 16. Jänner 2020

Die Bestattungsgebühr beträgt für jede Grabstelle: § 4 Bestattungsgebühr a) Bei einer Grabtiefe von 100 cm für Urnengräber € 222,00 b) Bei einer Grabtiefe von 100 cm für Kindergräber € 342,00 c) Bei einer Grabtiefe bis 220 cm Erdbestattung mit Sarg – öffnen und schließen € 900,00 Sonderleistungen: a) Tieferlegung € 120,00 b) Samstagszuschlag bei Erdbestattung mit Sarg € 180,00 c) Samstagszuschlag bei Urnen-Erbestattungen € 60,00 d) Fundament entfernen € 60,00 e) Exhumierung € 900,00 f) Notwendiger Bodenaustausch € Nach Aufwand § 5 Enterdigungsgebühren Für Enterdigungen sind dieselben Gebühren zu entrichten, wie sie im § 4 für Bestattungen festgelegt sind. § 6 Aufbahrungsgebühr Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Einsegungshalle ist für jeden angefangenen Kalendertag eine Aufbahrungsgebühr von € 17,60 zu entrichten. Die erhöhten Gebühren werden kaufmännisch gerundet. Diese Änderungen treten mit 01. Jänner 2020 in Kraft“. 6.7. Marktplatzgebühren Der Bürgermeister beantragt, die Entgelte für den Marktplatz wie folgt neu festzusetzen: „Entgelte für den Marktplatz: 1) Krämermarkt: Platz pro Laufmeter EUR 2,98 Mindestentgelt EUR 4,84 2) Wochenmarkt: Platz pro m² und Halbjahr EUR 8,94 Platz pro m² und Vierteljahr EUR 6,13 Platz pro m² und Tag EUR 0,96 Mindestentgelt EUR 5,84 3) Christbaummarkt: für den Zeitraum von Anfang Dez. bis Weihnachten pro m² EUR 1,46 4) Strompauschale: Strompauschale groß/Halbjahr EUR 68,21 Strompauschale klein/Halbjahr EUR 24,80 Strompauschale groß/Tag EUR 4,84 Strompauschale klein/Tag EUR 2,01 Diese Änderung tritt mit 1. Januar 2020 in Kraft.“ 6.8. Nutzungsentgelte Kulturbühne AMBACH Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Benützungsentgelte zu beschließen: „Die Benützungsentgelte (Raummieten, Zusatzleistungen u. Personalkosten) werden entsprechend der Beilage um rd. 2,5 % erhöht. Diese Änderungen treten mit 1. Januar 2020 in Kraft.“ 6.9. Abogebühren Gemeindeblatt Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Gemeindeblatt-Abogebühren zu beschließen: „Die Gemeindeblatt-Abogebühr wird auf € 25,– p.a. erhöht. Die Abogebühr teilt sich in Gemeindeblatt-Abo (€ 15,80 pro Jahr) und Zustellgebühr (€ 9,20 pro Jahr). Diese Änderung tritt mit 01.01.2020 in Kraft.“ 6.10. Fahrradboxen Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Jahresmiete für Fahrradboxen zu beschließen: „Der jährliche Mietzins für eine Fahrradbox wird mit brutto € 32,50 festgesetzt. Diese Änderung tritt mit 1. Januar 2020 in Kraft.“ 7. Sozialdienste Götzis GmbH, Unternehmensplanung 2020 – Zustimmung GV Mag. Erich Gruber als Vorsitzender des Finanzausschuss sowie des Beirats der Sozialdienste Götzis GmbH erläutert den Unternehmensplan 2020: Gesamterlösen in Höhe von € 9.521.900,– stehen geplante Ausaben von knapp € 10 Mio. entgegen. Der geplante Abgang beläuft sich auf € 451.500,–. Überschüssen in den Bereichen Pflegeheim in Höhe von € 172.100,– , Kostendeckung im Bereich Schulsozialarbeit und einem – durch eine Abgangsdeckung der Gemeinde Koblach – ausgeglichenen Haushalt für das Haus Koblach stehen Abgänge in allen anderen Geschäftsfelder gegenüber. Diese belaufen sich auf € 248.500,– für die Offene Jugendarbeit, € 204.400,– für die Schülerbetreuung, € 64.100,– für „zämma leaba“, € 37.500,– für die Elternberatung, € 35.700,– für die Senioren betreuung und € 33.300,– für die Familienhilfe. Durch die sehr hohe durchschnittliche Pflegestufe im Pflegeheim ist der Personalbedarf sehr hoch. Im Bereich der Offenen Jugendarbeit ist aufgrund ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW3 Donnerstag 16. Jänner 2020 25

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