facebook buergermeldungen Plan Energieeffizienz
Aufrufe
vor 4 Jahren

s'Blättle Nr. 29 - Do, 18. Juli 2019

  • Text
  • Maeder
  • Goetzis
  • Altach
  • Koblach
  • Hohenems
Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Punkt 2: Berichte Der

Punkt 2: Berichte Der Vorsitzende trägt folgende Berichte zur Kenntnisnahme vor: Am 15.05.2019 fand eine außerordentliche Generalversammlung der Gemeindeinformatik GmbH statt. Es wurde über geplante Umstrukturierungen nach dem Betrugsfall berichtet. Die Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Region Hohenems hat am 19.06.2019 stattgefunden. Der Jahresabschluss mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 1.488.802,70 wurde genehmigt. Die Verbandsversammlung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Götzis fand am 14.06.2019 statt. Der Rechnungsabschluss 2018 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 175.482,93 wurde genehmigt. Der Verwaltungsausschuss des SPZ Götzis tagte ebenfalls am 14.06.2019 und genehmigte den Jahresabschluss 2019 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 224.118,09. Im Bereich des Schul- und Kulturzentrums ist seit Kurzem kostenloses W-LAN verfügbar. Mit den Schulleitungen wird noch besprochen, ob dieses während der Unterrichtszeiten abgeschaltet werden soll. Als bedenklich registrierte Seiten werden gesperrt. Dr. Dietmar Koch hat den Mietvertrag für seine Arztpraxis per 30.09.2019 gekündigt. Für die L58 Schweizerstraße wurde an die BH Feldkirch ein Antrag gestellt, vom neu zu errichtenden Kreisverkehr bis zur Kreuzung Böckwies Tempo 50 und ab dort bis zur Ortstafel Mäder Tempo 60 zu verordnen. Damit wird eine weitere Maßnahme aus dem Verkehrskonzept umgesetzt. Die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A14 wurden neu kalkuliert, die Kosten für die Gemeinde Mäder betragen nach den neuen Berechnungen ca. 500.000 Euro, davon wird eine 50%ige Landesförderung gewährt. Zum Thema Lärmschutz an der L 58 Schweizerstraße wurde zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Um die Kosten in Grenzen zu halten, wird untersucht, ob ein Teil 42 s’Blättle KW29 Donnerstag 18. Juli 2019 der Lärmschutzmaßnahmen durch eine Dammaufschüttung bewerkstelligt werden kann. Seit Mitte Juni ist in Dornbirn eine Modellversuchshalle für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi in Betrieb. Derzeit wird der Abschnitt Lustenau gezeigt. In ca. einem Jahr soll ein Modell der Region Koblach aufgebaut werden. Dann wird eine Exkursion organisiert. Für die geplante Umwidmung im Bereich Kreisverkehr/Gärtnerei Waibel läuft derzeit die Begutachtung für die Umwelterheblichkeitsprüfung. Diverse Broschüren und Jahresberichte werden herumgereicht. Punkt 3: Region amKumma Die Vollversammlung der Region am- Kumma hat am 18.06.2018 in Koblach stattgefunden. Der Rechnungsabschluss 2018 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 281.067,63 wurde genehmigt. Die Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg, als Bedingung für die Regio-Basisförderung, wurde einstimmig an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Bildung einer Gemeindesicherheitswache amKumma wurde einhellig zum Ziel erklärt. Am 27.06.2018 fand in Altach eine Regionskonferenz mit Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines regionalen REK amKumma statt. Die Inhalte von reg. REK und REP wurden erläutert, Ideen, Anregungen und Vorschläge für eine gemeinsame Zukunft in der Region amKumma und für die einzelnen Gemeinden wurden gesammelt und diskutiert. Die von der Vollversammlung der Region amKumma einstimmig zur Beschlussfassung durch die vier Gemeindevertretungen empfohlene Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg wird vom Vorsitzenden erläutert. Die Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Regios sieht eine Basisförderung für eine Regio in Höhe von jährlich Euro 60.000 zuzüglich von Zuschlägen für jede beteiligte Gemeinde bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen vor. Förderungsvoraussetzungen sind die erforderliche strategische Ausrichtung der Regio (Gesamtentwicklungskonzept oder regionales räumliches Entwicklungskonzept), die Einrichtung eines entsprechenden Regionalmanagements und der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Raumplanung und Baurecht des Amtes der Landesregierung) als Förderungsgeber. Damit soll die regionale Kooperation zwischen den beteiligten Gemeinden gestärkt und die Arbeitsfähigkeit der geförderten Regio langfristig gewährleistet werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Zustimmung der Gemeinde Mäder zum Abschluss der vorliegenden Zielvereinbarung zwischen der Region amKumma und dem Land Vorarlberg einstimmig beschlossen. Punkt 4: Änderung des Flächenwidmungsplanes Die Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1851, 1852, 1853 und 1678/1 (Gärtnerei Waibel) wurde von der Gemeindevertretung am 19.03.2018 an den Gemeindevorstand delegiert. Dies ist jedoch nach rechtlicher Beurteilung der Landesjuristen nicht zulässig. Der Beschluss muss von der Gemeindevertretung gefasst werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in den Stellungnahmen zur Umwelterheblichkeitsprüfung negative Auswirkungen angeführt worden sind. Im Bereich der Hochspannungsleitungen besteht ein Bauverbot. Die Vorarlberger Illwerke AG hat eine brandschutztechnische Beurteilung erstellen lassen. Aufgrund dieses Gutachtens stimmt sie einer Bebauung unter folgenden Auflagen zu: Errichtung der Tragkonstruktion des Beschattungsgewebes und der Verglasung als nicht brennbare Konstruktion (Träger aus Metall, keine Kunststoffgläser), Beschattungsgewebe aus Polyethersulfon. Zur Bodenversiegelung hat sich die Naturschutzbeauftragte kritisch geäußert. Diese Auswirkungen werden durch die Erhaltung eines Grünstreifens und Neupflanzungen von Bäumen kompensiert.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß Plan Nr. 031-2/2017 vom 27.06.2017 mit Umwidmung der Grundstücke Nr. 1851, 1852, 1853 und des daran grenzenden Teilbereiches des als Gewässer ersichtlich gemachten Grundstückes Nr. 1678/1 von Freifläche Freihaltegebiet (FF) bzw. Wasser (W) in Sondergebiet Gärtnerei (FS) einstimmig beschlossen. Die Bedingungen sind in der Verwendungsvereinbarung gemäß § 38a des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes vertraglich geregelt worden. Punkt 5: Abschluss eines Raumplanungsvertrages Im Zusammenhang mit der unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossenen Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde mit dem Grundeigentümer Erich Waibel ein Vertrag gemäß § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz abgeschlossen. Der Grundeigentümer verpflichtet sich, die umzuwidmenden Liegenschaften innerhalb einer Frist von 10 Jahren mit Glashäusern zu bebauen und entsprechend dem vorliegenden Gesamtkonzept Parkplätze zu errichten und die bestehenden Gehölzreihen zu erhalten bzw. zu pflegen. Diesem Vertragsabschluss wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig die Zustimmung erteilt. PENISONISTENVERBAND MÄDER GEMÜTLICHER GRILLNACHMITTAG Trotz Gymnaestrada-Fieber trafen sich am Mittwoch, dem 10. Juli 2019 rund 70 Pensionisten aus Mäder zu einem gemütlichen Grillnachmittag im Betreubaren Wohnen Mäder. Auch unsere Stammgäste aus Altach waren wieder dabei. LS Hubert Lötsch beehrte die Veranstaltung und wurde von der Obfrau Brigitte Scholz aufs herzlichste begrüßt. Herrlicher Sonnenschein, gut Gegrilltes von Grillmeister Werner Häfele, sowie gekühlte Getränke hielten die Gäste bei guter Stimmung. Musikalisch umrahmt wurde der Nachmittag von Christine, Elisabeth und Silke. Kaffee und Kuchen rundeten den gelungenen Nachmittag ab. Für den nächsten Grilltermin am 14. August 2019 laden wir alle Pensionisten, Freunde, Bekannte und die Hausbewohner herzlich ein. Punkt 6: Änderung der Gemeindestraßenverordnung Das Teilstück der Gemeindestraße Im Hau vom neu zu errichtenden Kreisverkehr bis zur Rheinstraße soll nach der Umgestaltung in „Zollweg“ umbenannt werden. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die entsprechenden Verordnungen einstimmig beschlossen. Die Kundmachung erfolgt gesondert. Punkt 7: Verordnung gem. § 64 Abs. 8 Gemeindeangestelltengesetz Auf Wunsch vieler Städte und Gemeinden wurde im vergangenen Jahr mit der Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes die Möglichkeit geschaffen, die Gewährung einer Leistungsprämie für die Gemeindeangestellten von einer jährlich durchzuführenden Leistungsbeurteilung zu entkoppeln. Im § 64 wurde ein entsprechender Absatz 8 hinzugefügt. Damit kann die Gemeindevertretung per Verordnung bestimmen, dass allen Gemeindeangestellten, ausgenommen ihr Arbeitserfolg wurde in der letzten Leistungsbeurteilung negativ beurteilt, eine monatliche Leistungsprämie im Ausmaß von 5 % des Monatsbezuges erhalten. Die Umstellung ist für die Gemeinde kostenneutral. Auf Antrag des Vorsitzenden wir die entsprechende Verordnung einstimmig beschlossen. Die Kundmachung erfolgt gesondert. Die PVÖ Mäder lud bereits zum zweiten Mal zum Grillen. Punkt 8: Vereinbarung Kostenaufteilung Kreisverkehr L58 Für die Aufteilung der Kosten nach Abschluss des Vergabeverfahrens, vorbehaltlich allfälliger Nachträge, soll nach Absprache zwischen dem Land Vorarlberg, der Firma Gunz Warenhandels GmbH und der Gemeinde Mäder ein Kostenschlüssel für den Kreisverkehr und die Straßenumbauten festgesetzt werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vom Land vorgeschlagene Kostenaufteilungsschlüssel einstimmig genehmigt. Für die Gemeinde Mäder ergeben sich dadurch folgende Kostenanteile: L 58 Ost € 12.861,00 Regie- und Gemeinkosten € 1.549,00 Gemeindestraße Leha € 31.541,00 Punkt 9: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Nachdem ansonsten keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.05.2019 erfolgen, erklärt der Vorsitzende diese für genehmigt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.07 Uhr. Der Vorsitzende: Bürgermeister Ing. Rainer Siegele s’Blättle KW29 Donnerstag 18. Juli 2019 43 ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER

sBlättle - Unsere Ausgaben