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s'Blättle Nr. 29 - Do, 18. Juli 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

GEMEINDE UMLEGUNG

GEMEINDE UMLEGUNG NEUBURG-ISEL FERTIGGESTELLT Nach knapp viermonatiger Bauzeit wurde die Umlegung Neuburg-Isel Mitte Juli erfolgreich abgeschlossen. Gut 15 Bauplätze konnten in dieser Zeit mit rund 140 Laufmetern Kanal, 240 Laufmeter Wasserleitung sowie der übrigen Gemeindeinfrastruktur wie Straße und Beleuchtung und nicht zuletzt mit den Stromleitungen der VKW neu erschlossen werden. „Der Verlauf der Umlegung war zügig und ohne weitere Vorkommnisse“, so Bauamtsleiter Hannes Oberhauser über den positiven Abschluss des Projekts. Die Umlegung Neuburg-Isel während und nach der Bauphase. GEMEINDE 32. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 1. 7. 2019 im Gemeindezentrum DorfMitte – Sitzungszimmer. Anwesend: Vorsitzender: Bgm. Fritz Maierhofer KVP: Vbgm. Gerd Hölzl, GR Anita Minatti, GR Erich Gisinger, GR Karin Pilecky, GR Andrea Töchterle, GV Christoph Loacker, GV Judith Ritter-Österle, GV Lothar Huber, GV Karl Gächter, GV Klaus Jäger, GV Oliver Amann, GV Joachim Mild, GV Sabine Sieber, GV Erika Jäger, GV Gerd Fessler SPÖ: GR Ludwig Schellhorn, GV Hermann Bohle, GV Zülfü Özyasar FPÖ: GV Klaus Fend, GV Marcel Fend Sonstige: Wolfgang Feurstein, VLR Abt. VIIb/Straßenbau (TOP 2) Schriftführer: GSekr. Helmut Burger Abwesend: KVP: GV Manfred Gwehenberger, SPÖ: GV Markus Sueß, FPÖ GV Marcel Suppan Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung am 27. 5. 2019 2. Radwegprojekt L55 Frutz/Schron - Grundsatzbeschluss Bericht: Wolfgang Feuerstein – Abt. Straßenbau 34 s’Blättle KW29 Donnerstag 18. Juli 2019 3. Neubau Kindergarten Straßenhäuser/Ried – Flächenwidmung 4. Umlegung Mittelsand – Straßennamen 5. Region amKumma – Zielvereinbarung 6. Berichte 7. Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung am 27. 5. 2019 Gegen die Abfassung der Niederschrift wird kein Einwand erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 2. Radwegprojekt L55 Frutz/Schron – Grundsatzbeschluss Bericht: Wolfgang Feuerstein – Abt. Straßenbau Zum gegenständlichen Projekt hält der Bürgermeister einleitend fest, dass durch die Umgestaltung des Straßenraumes bei der Ortseinfahrt aus Meiningen (Frutzbrücke) eine Torwirkung erzielt werden soll, welche die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs erhöht und das Geschwindigkeitsniveau reduziert. Bei der Frutzbrücke soll eine Querungshilfe mit einer Mittelinsel für den nicht motorisierten Verkehr (Fußgänger, Radfahrer) geschaffen werden. Ab der Frutzbrücke in Richtung Meinungen bis zur Einmündung in die Parzelle Schron soll der Rad- und Fußgängerverkehr auf einer eigenständigen Weganlage geführt werden. Der zu dieser Sitzung vom Bürgermeister eingeladene Vertreter des Landes, Wolfgang Feuerstein von der Abteilung Straßenbau, erläutert anhand einer Präsentation das Projekt an der L55 Koblacher Straße „Koblach, verkehrsorganisatorische Maßnahmen (km 7,59 – km 7,94)“ und zeigt die geplanten Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Frutzbrücke auf (Teil der Niederschrift). Das Projekt ist auch Teil der Radstrategie des Landes Vorarlberg. Im Rheintal, Walgau sowie im Leiblachtal sollen zusätzlich Radschnellverbindungen in entsprechender Qualität geschaffen werden, was für das Land hohe Priorität hat. Wolfgang Feuerstein erläutert Details zur geplanten Mittelinsel sowie zum Regelquerschnitt des Geh- und Radweges ab der Frutzbrücke, der entlang der L55 Richtung (ostseitig) Richtung Schron führt (Breite inkl. Bankett ca. 4,5 m). Die Gesamtbreite (Radweg, Mittelinsel, Fahrspuren) beträgt 20 m. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich.

Außerdem informiert Wolfgang Feuerstein über die Kosten des Projektes. Die Gesamtkosten betragen brutto € 570.000,00. Die Gemeinde Koblach hat für die Grundablösen, die Beleuchtung und die Mittelinsel 50 % zu tragen, das sind in Summe brutto € 100.000,00. Die anteiligen Planungskosten betragen brutto € 7.600,00. Die Kosten für die Erstellung des Radweges trägt das Land zur Gänze (brutto € 330.000,00). Das Amt der Vorarlberger Landesregierung benötigt die Zustimmung der Gemeinde Koblach zum Projekt und zur Kostenbeteiligung. Nach Beschlussfassung des Projektes durch das Land (Abteilung Straßenbau) wird mit den Grundablöseverhandlungen gestartet. Der Baubeginn ist im Jahr 2021 geplant. In der anschließenden Debatte wird u.a. bemängelt, dass der Radweg an der L55 an der Frutzbrücke endet, also nicht weiter ins Dorf hineinführt. Für einen Radweg über die Frutzbrücke ist zu wenig Platz. Jedoch ist die Weiterfahrt auf dem Frutz-Radweg möglich (Frutzunterführung). Für die Zukunft sollte darauf geachtet werden, dass der Radweg auf dem Frutzdamm ab der Brücke nicht - wie es derzeit oft der Fall ist –zugeparkt wird (Unübersichtlichkeit). Positiv wird die mit dem Bau der Mittelinsel samt kombiniertem Zebrastreifen geschaffene Tempobremse gesehen. Auch werden Wegvarianten von der Parzelle Au und vom Modellflugplatz her kommend kurz besprochen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gegen 2 FPÖ-Stimmen mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: • Die Gemeinde Koblach stimmt dem Projektinhalt bzw. den verkehrsorganisatorischen Maßnahmen (km 7,59 – km 7,94) gemäß vorgelegtem Einreichprojekt Büro Dr. Brugger & Partner ZT GmbH, Bludenz vom 15. 3. 2019 zu (Projekt-Nr. 555A-0045). • Gegenstand der Planungen sind die Fortführung des Geh- und Radweges von Rankweil/Weitried bis zum bestehenden Radweg an der Frutz sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen bei der Ortseinfahrt im Bereich der Frutzbrücke. • Der Kostenteilung zwischen Land und Gemeinde Koblach je zur Hälfte für die Grundablösen, die Herstellung der Beleuchtung und der Mittelinsel, wird zugestimmt (Anteil Gemeinde Koblach brutto € 100.000,00. • An den Planungskosten von gesamt voraussichtlich netto € 40.000,00 beteiligt sich die Gemeinde Koblach im aliquoten Ausmaß (brutto € 7.600,00). 3. Neubau Kindergarten Straßenhäuser/Ried – Flächenwidmung Die Gemeindevertretung hat am 27.5.2019 den Entwurf über die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Neubau des Kindergartens Straßenhäuser/Ried aus formalen Gründen, entsprechend des seit dem 1.3.2019 in Kraft befindlichen novellierten Raumplanungsgesetztes, ein zweites Mal einstimmig beschlossen. Der Änderungsentwurf wurde von Montag, 3.6.2019 bis Freitag, 28.6.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung erfolgte auch auf der Homepage der Gemeinde Koblach sowie in den Vorarlberger Nachrichten. Zusätzlich wurden die zuständigen öffentlichen Dienststellen davon in Kenntnis gesetzt. Auf die Möglichkeit zur Abgabe von Änderungsvorschlägen zum beschlossenen Umwidmungsentwurf wurde hingewiesen. Der Bürgermeister bringt sämtliche, von Nachbarn und Anrainern eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis (Böckle, Giesinger, Kröger, Netzer-Gögele, Loidl). Einwendungen gab es nicht zur geplanten und erforderlichen Umwidmung für den Bau des Kindergartens Straßenhäuser-Ried. Vielmehr ging es um das Neubauprojekt selbst und die Wegverbindung von der L62 entlang des westseitigen Grabens parallel zum neuen Kindergarten. Auf Ablehnung stößt der geplante öffentliche Spielplatz mit Fußball- und Volleyballplatz (Lärm, etc.). Innerhalb der Auflagefrist des Änderungsentwurfes haben auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau, das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes eine Stellungnahme eingebracht. Es werden keine Einwendungen zur geplanten Umwidmung erhoben. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat als zuständige Behörde die kommissionelle Verhandlung für die von der Gemeinde Koblach beantragte Baubewilligungen für die Errichtung des Kindergartenneubaues am 27.6.2019 abgehalten. Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Änderung des Koblacher Flächenwidmungsplanes für den Neubau des Kindergartens Straßenhäuser/Ried gemäß Lageplan Zl. k031.2-3/2019-1 vom 27.5.2019 und Erläuterungsbericht vom 24.4.2019 wie folgt einstimmig beschlossen: Umwidmung von Teilflächen der GST- NR 4179/1 von Vorbehaltsfläche Freifläche Sport- und Freizeiteinrichtung (FS Kinderspielplatz) in: • Vorbehaltsfläche Baufläche-Mischgebiet Kindergarten BM F-(BM) -[1] • Vorbehaltsfläche Baufläche-Mischgebiet Öffentlicher Spielplatz BM F-(BM) -[2] • Baufläche-Mischgebiet BMF-(BM) • Freifläche-Freihaltegebiet FF Umwidmung von Teilflächen der GST- NR 4184 von Baufläche-Mischgebiet BM in: • Vorbehaltsfläche Baufläche-Mischgebiet Kindergarten BM-[1] • Vorbehaltsfläche Baufläche-Mischgebiet Öffentlicher Spielplatz BM-[2] • Freifläche-Freihaltegebiet FF Der Lageplan und der Erläuterungsbericht sind Teil der Niederschrift. Die im Entwurf vorgelegte Verordnung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wird beschlossen und ist Teil der Niederschrift. ALLGEMEIN ALLGEMEIN HOHENEMS HOHENEMS GÖTZIS GÖTZIS ALTACH ALTACH KOBLACH KOBLACH MÄDER MÄDER s’Blättle KW29 Donnerstag 18. Juli 2019 35

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