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s'Blättle Nr. 27 - Do, 4. Juli 2019

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

AMKUMMA SPANNENDE

AMKUMMA SPANNENDE DISKUSSIONEN ÜBER DIE ZUKUNFT DER REGION AMKUMMA Rund 120 Interessierte nahmen an der Regionskonferenz im Altacher KOM teil und diskutierten über die Zukunft der Region amKumma. Wie wollen wir künftig amKumma wohnen und lernen, aufwachsen und alt werden, arbeiten und einkaufen, genießen und erholen? Diese Frage stand im Fokus der Regionskonferenz am vergangenen Donnerstag. Die Region amKumma überarbeitet mit dem regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept ihre Leitlinien für eine nachhaltige Zukunft unseres gemeinsamen Lebensraums. Als Fachleute waren die Bewohner der Region zur Konferenz geladen, denn sie haben ihren Lebensmittelpunkt in den Gemeinden rund um den Kummenberg und sind so die Experten. Nach dem passenden Auftakt mit dem Kinderchor Frechdax, der das Lied „Kumm Kummi“ gekonnt präsentierte, stellte Wolfang Pfefferkorn und das Team der Planungsbüros Rosinak und Partner sowie Revital die bisherigen Arbeiten im Rahmen des regREK Prozesses vor. Am Marktplatz konnten sich die Besucher dann am Buffet mit regionalen Köstlichkeiten stärken. Die Fotoausstellung und Luftbilder der Region aus den 1930er Jahren bis heute stellten die räumliche Veränderung und das Wachstum der Gemeinden rund um den Kummenberg eindrucksvoll dar. In zwei Workshop-Runden waren dann die Teilnehmer gefragt. In der ersten Runde brachten die Experten der Region ihre Anregungen und Ideen für die künftige Entwicklung der Region ein. In der zweiten Runde wurde dann über die einzelnen Gemeinden diskutiert. Über die Sommermonate werden die Rückmeldungen der Bevölkerung sortiert und fließen in den weiteren Planungsprozess ein. Online mitgestalten Wer es nicht zur Regionskonferenz geschafft hat, kann sich auch weiterhin einbringen. Bis zum 4. August werden unter www.vorarlberg.mitdenken.online/amkumma weiter Anregungen und Vorschläge für die Zukunft der Region amKumma gesammelt. Einfach reinklicken und mithelfen die hohe Lebensqualität in den Gemeinden der Region amKumma auch für die Zukunft zu sichern. 6 s’Blättle KW27 Donnerstag 4. Juli 2019

WAHLEN LANDTAGSWAHL 2019 AUSGESCHRIEBEN! Nach Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung wurde nun die Landtagswahl durch Verordnung im Landesgesetzblatt Nr. 43/2019 ausgeschrieben. Der Wahltag wurde auf Sonntag, den 13. Oktober 2019, und der Stichtag auf Dienstag, den 16. Juli 2019, festgesetzt. INFO AUSFLUG ZUM RHY-SCHOPF MIT GRILLPLAUSCH Im Rhy-Schopf der Internationalen Rheinregulierung (IRR) informiert eine Dauerausstellung über die Anfänge und Zukunft des Hochwasserschutzes am Alpenrhein, die Arbeiten des Rheinunternehmens und die Tradition der Rheinholzer. An den Sonntagen, 7. und 21. Juli 2019, findet beim Rhy-Schopf zudem ein Grillplausch statt. (Öffnungszeit: 10 – 12.30 Uhr) Rhy-Schopf, Rheinunternehmen, Rheinbaustraße 2, CH-9443 Widnau Sie möchten den Besuch im Rhy-Schopf mit einer Rheinbähnle-Fahrt ab Lustenau genießen? Dann melden Sie sich jetzt an beim Verein Rhein-Schauen: office@rheinschauen.at oder Tel. 05577/20539. Wahlberechtigt ist, wer • am Stichtag (16. Juli 2019) die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt sowie • in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hat bzw. als Auslandsvorarlbergerin oder Auslandsvorarlberger in die Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen ist, SICHERHEIT MIT SICHERHEIT MEHR BADESPASS Wenn die Sonne heiß brennt, gibt es für viele nur eines: den Sprung ins kühle Nass. Die wichtigsten Baderegeln: nur entsprechend abgekühlt ins Wasser gehen, nur springen, wenn das Wasser tief genug ist, Luftmatratze und Gummitiere sind keine Schwimmhilfen, zieht ein Gewitter auf, das Baden sofort beenden, Vorsicht auf Rutschen: genügend Abstand halten und im Wasser sofort zur Seite gehen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufsichtspflicht: Kinder, auch wenn sie mit Schwimmhilfen ausgerüstet sind oder bereits erste Schwimmkenntnisse haben, dürfen nie aus den Augen gelassen werden! • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die jüngste wahlberechtigte Person ist somit am 13. Oktober 2003 geboren. Nichtösterreichische Unionsbürger sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Gute Schwimmkenntnisse sind die beste Voraussetzung! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW27 Donnerstag 4. Juli 2019 7

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