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s'Blättle Nr. 24 - Do, 11. Juni 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Die aktuellen

Die aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick: Informieren Sie sich aber bitte stets auf den folgenden Seiten über den jeweils aktuellsten Stand der Maßnahmen: • Für Österreich: www.sozialministerium.at • Für Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Ihre Gemeinde: auf den jeweiligen Websites Handel und Dienstleistungen • Es gibt keine Quadratmeterbeschränkung mehr für Geschäfte. Das gilt auch für Museen. • Ab 15. Juni 2020 fällt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Geschäften und Lokalen für Besucher. Gastronomie • Die Gastronomiebetriebe dürfen seit 15. Mai 2020 wieder geöffnet haben, allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 6 bis spätestens 23 Uhr. Ab 15. Juni 2020 dürfen Gastronomiebetriebe bis 1 Uhr öffnen. • Die Bediensteten mit Gästekontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. • Pro Tisch dürfen 4 Erwachsene Platz nehmen plus Kinder. Ab 15. Juni 2020 fällt die 4-Personen-Beschränkung wieder. • Eine Reservierung vorab ist erwünscht. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht möglich! Es gibt keine freie Platzwahl. • Dieselben Regelungen gelten auch für Nachtlokale. Eine Bar bspw. muss entsprechende Sitzplätze haben. Hotellerie & Tourismus • Beherbergungsbetriebe dürfen seit 29. Mai 2020 wieder öffnen. Maskenpflicht Aufrecht bleibt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in: • Öffentlichen Verkehrsmitteln • Im Gesundheitsbereich (inkl. Apotheken) • Bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann (z. B. Friseure, Gastronomiepersonal) Veranstaltungen • Seit 29. Mai 2020 dürfen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wieder durchgeführt werden. • Ab 1. Juli 2020 werden Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen wieder erlaubt sein. • Ab 1. August 2020 werden Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Veranstaltungen für 500 bis 1.000 Teilnehmer werden unter Vorlage eines speziellen Sicherheitskonzeptes erlaubt. • Es gelten für alle Veranstaltungen spezielle Sicherheitsauflagen. So müssen Sitzplätze für die Besucher zur Verfügung stehen und der Sicherheitsabstand von einem Meter gewährleistet sein. Freizeit • Seit 15. Mai 2020 dürfen Museen und ähnliche „Orte der Präsentation“, Freizeit- und Outdoor-Tierparks, wieder öffnen. • Öffentliche Büchereien dürfen seit 18. Mai 2020 wieder öffnen. • Freibäder und Fitnessstudios haben seit 29. Mai 2020 wieder offen. Öffentliche Verwaltungen • Die Rathäuser bzw. Gemeindeämter sind seit 18. Mai 2020 wieder für den Parteienverkehr zugänglich. • Sie können Ihre Anliegen aber gerne auch weiterhin größtenteils digital abwickeln. Grenzübertritte Die Grenzen zu den Vorarlberger Nachbarländern werden am 15. Juni 2020 wieder komplett geöffnet. Bis auf weiteres werden stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen durchgeführt. Die Einreise aus den Nachbarländern nach Österreich ist bereits wieder uneingeschränkt möglich. Informieren Sie sich unter www.vorarlberg.at/corona generell stets aktuell über die allgemein gültigen Regelungen. Stand: Montag, 8. Juni 2020, 12 Uhr! 4 s’Blättle KW24 Donnerstag 11. Juni 2020

SOZIALES CORONAVIRUS IN VORARLBERG Die aktuellen Maßnahmen anlässlich des Corona-Virus finden Sie auf Seite 4! Folgende Hotlines helfen Ihnen bei anderen Sachfragen: • AGES Corona-Hotline, Tel. 0800/555- 621: Experten beantworten in einem 24-Stunden-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona-Virus. • Arbeiterkammer, Tel. 050/258-4444. • Wirtschaftskammer: Der Infopoint ist unter Tel. 05522/305-7755 oder E-Mail info-corona@wkv.at erreichbar. • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS), Tel. 050/808-808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unter nehmen. • Gesundheitshotline, Tel. 1450. Öffentliche Verwaltung Die Vorarlberger Landesverwaltung wie auch die Gemeindeämter bzw. Rathäuser sind wieder für Parteienverkehr geöffnet. Die festgesetzten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden. Die Bürger werden ersucht, vorrangig die digitalen Angebote zur Erledigung ihrer Amtsgeschäfte in Anspruch zu nehmen, wenn möglich. Bildung • In den Bildungseinrichtungen besteht keine Munden-Nasen-Schutz- Pflicht mehr. • Turnunterricht ist am Nachmittag auf freiwilliger Basis möglich. • Singen im Musikunterricht ist wieder erlaubt. • Es gilt weiterhin die Teilung der Klassen sowie der „Schichtbetrieb“, die Abstandsregeln und die „neuen“ Stundenpläne. „Xsund“: Gesundheitsapp Die praktische Serviceanwendung fürs Mobiltelefon enthält eine Reihe nützlicher Informationen im Kontext Gesundheit, wie zum Beispiel die Öffnungszeiten von niedergelassenen Ärzten, eine digitale Karte zur leichten Orientierung und Anfahrt, Anleitungen für gesundheitliche Notfälle, aktuelle Informationen aus dem Gesundheitsbereich sowie alle wichtigen Notrufnummern und Helplines. COVID-19-Dashboard für Vorarlberg Die Online-Übersicht, die unter www. vorarlberg.at/coronadashboard abrufbar ist, wird dreimal täglich (8, 12 und 16 Uhr) aktualisiert. Einzusehen sind unter anderem die Zahlen zu derzeit am Coronavirus erkrankten Personen, zu Genesenen und zu verstorbenen Personen. Auch die Anzahl der Testungen ist ersichtlich. Zudem wird auch die Zahl der derzeit am Coronavirus erkrankten Personen für jede einzelne Gemeinde veröffentlicht. Grenzübertritte Die Grenzen zu den Vorarlberger Nachbarländern werden am 15. Juni 2020 wieder komplett geöffnet. Bis auf weiteres werden stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen durchgeführt. Es braucht nach wie vor besonders berücksichtigungswürdige Gründe, um ausreisen zu dürfen. Die Einreise nach Österreich ist wieder uneingeschränkt möglich. Detailliertere Infos finden Sie stets aktuell unter www.vorarlberg.at/corona! Öffentlicher Verkehr Die Informationen zu den gültigen Fahrplänen werden laufend unter www.vmobil.at aktualisiert. Generell empfiehlt der Landessanitätsdirektor folgende Maßnahmen: • allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vergleichbar mit saisonaler Grippe), • Anniesen, Anhusten vermeiden, • Reisen in die Infektionsgebiete tunlichst vermeiden, • häufiges Händewaschen. Personen, die nach einer Reise oder dem Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten: • solange wie möglich zu Hause bleiben, • keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht, • Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 tätigen und Anweisungen abwarten. Laufend aktuelle, seriöse Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter folgenden Websites: • Land Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Sozialministerium: www.sozialministerium.at Stand: Montag, 8. Juni 2020, 12 Uhr! SOZIALES BESUCHE IN PFLEGEHEIMEN AB 11. JUNI WIEDER UNEINGESCHRÄNKT MÖGLICH Die positive Entwicklung bei den COVID-19-Infektionszahlen lassen es zu, dass ab Donnerstag, dem 11. Juni 2020, wieder uneingeschränkt Besuche in den Pflegeheimen möglich sind – natürlich unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen. Zum Schutz der Bewohner in den Heimen wurde am 13. März 2020 ein Besuchsverbot verhängt, das ab 4. Mai 2020 schrittweise gelockert werden konnte. Schutzmaßnahmen weiterhin einhalten In welche Bereiche Besucher Zutritt haben, liegt in der Entscheidung des jeweiligen Heimträgers. Zu beachten sind jedenfalls die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln, regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion und Mund-Nasen-Schutz. Die Heime können bis Ende Juni 2020 weiterhin das Unterstützungsangebot der Mobilen Hilfsdienste in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter der Vorarlberger Pflegeheime sind mittlerweile alle negativ auf das Virus getestet worden. Dies soll nun in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist geplant, pro Quartal alle Heime einmal durchzutesten. s’Blättle KW24 Donnerstag 11. Juni 2020 5 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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