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s'Blättle Nr. 17 - Do, 23. April 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

SOZIALES CORONAVIRUS IN

SOZIALES CORONAVIRUS IN VORARLBERG Anfang vorvergangener Woche verkündete die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zum weiteren „Fahrplan“ anlässlich des Corona- Virus. Mehr dazu siehe Seiten 4 und 5! Es gibt weiterhin nur vier Gründe das Haus zu verlassen: • Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist. • Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente, Versorgung von Tieren). Einkäufe sind in allen geöffneten Geschäften erlaubt. • Anderen Menschen zu helfen, die das nicht selbst können! • Bewegung im Freien alleine oder mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben. Folgende Hotlines helfen Ihnen bei anderen Sachfragen: • AGES Corona-Hotline, Tel. 0800/ 555-621: Experten beantworten in einem 24-Stunden-Betrieb fachliche Fragen rund um das Corona-Virus. • Arbeiterkammer, Tel. 050/258-4444. • Wirtschaftskammer: Der Infopoint ist unter Tel. 05522/305-7755 oder E-Mail info-corona@wkv.at erreichbar. • Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS), Tel. 050/808-808: für Fragen zu Beitragszahlungen für Unternehmen. • Gesundheitshotline, Tel. 1450. Bildung Derzeit findet kein Unterricht statt. Eine Schülerbetreuung wird gewährleistet. Alle Infos unter www.lsr-vbg. gv.at! Familien Derzeit lassen sich Anträge auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienzeitbonus ganz einfach per E-Mail stellen. Möglichst alle notwendigen Unterlagen sind als Foto bzw. als Scan zu übermitteln. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf www.sozialversicherung.at oder www.gesundheitskasse.at! Familienpass-App In der „Familienpass-App“ finden Sie regelmäßig interessante Aktivitäten für zu Hause und Informationen zu aktuellen Themen. Sie können die Vorarlberger „Familienpass-App“ kostenlos downloaden (im App Store oder bei Google Play). Generell empfiehlt der Landessanitätsdirektor folgende Maßnahmen: • allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vergleichbar mit saisonaler Grippe), • Anniesen, Anhusten vermeiden, • Reisen in die Infektionsgebiete tunlichst vermeiden, • häufiges Händewaschen. Personen, die nach einer Reise oder dem Kontakt mit einem Kranken Krankheitssymptome aufweisen, sollten: • solange wie möglich zu Hause bleiben, • keine Arzt- oder Spitalsambulanzen aufsuchen, da Gefahr der Ansteckung besteht, • Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und Anweisungen abwarten. Laufend aktuelle, seriöse Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter folgenden Websites: • Land Vorarlberg: www.vorarlberg.at/corona • Sozialministerium: www.sozialministerium.at SICHERHEIT HARMONISIERTE REGELN FÜR EINREISE VON LEBENSPARTNERN Vorarlberg hat mit Tirol und Salzburg die Einreisebestimmungen für Lebenspartner nach Österreich harmonisiert, berichtete Sicherheitslandesrat Christian Gantner am vergangenen Montag, dem 20. April 2020. Um aus Deutschland, Liechtenstein oder der Schweiz einreisen zu können, ist es im Fall von Lebenspartnerschaften ab sofort möglich, neben einer Eigenerklärung auch die Kopie der Meldebestätigung oder eine Passkopie des Lebenspartners in Vorarlberg vorzulegen. „Es handelt sich um eine weitere Option, die grenzüberschreitende Lebenspartnerschaft als besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis glaubhaft zu machen“, so der Landesrat. Umgekehrt bleibt die Ausreise für Lebenspartner 6 s’Blättle KW17 Donnerstag 23. April 2020 Detailliertere Infos finden Sie unter www.vorarlberg.at/corona! aus Vorarlberg in die Nachbarstaaten weiterhin eingeschränkt. Obwohl Österreich-Besuche im Falle von Lebenspartnerschaften schon länger erlaubt sind, sind solche nach Deutschland, in die Schweiz und nach Liechtenstein faktisch nicht möglich. In den Nachbarstaaten fallen Lebenspartnerbesuche nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man in die Nachbarstaaten einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Verstöße werden mitunter hart bestraft. Vor einer Einreise empfiehlt Sicherheitslandesrat Christian Gantner deshalb, sich jeweils umfassend über die aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Die Gespräche mit allen beteiligten Stellen auf Bundesebene und in den Nachbarländern, zur Erzielung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Vorliegen einer Lebenspartnerschaft, werden fortgeführt.

SOZIALES „SCHRITTWEISE ERWEITERUNG DER GRUNDVERSORGUNG“ Nach Wochen im sehr eingeschränkten Betrieb fährt Vorarlberg mit viel Umsicht das Leistungsangebot im Gesundheitswesen behutsam und schrittweise hoch. Nachdem sich die Zahl der Coronavirus-Infektionen in Vorarlberg auf stabilem Niveau bewegt und befürchtete Szenarien wie in anderen Ländern dank guter Vorbereitung und hoher Disziplin der Bevölkerung ausgeblieben sind, soll die medizinische Grundversorgung Schritt für Schritt erweitert werden. Von Ausnahmesituation zu angemessener Grundversorgung Mit Blick auf den Leistungsumfang an den Spitälern hielt der Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), Gerald Fleisch, fest: „Wir erarbeiten ein sukzessives, erweitertes Angebot, medizinische Entscheidungen geben hier den Takt vor“. In allen Krankenhäusern Vorarlbergs wird langsam das Grundversorgungsangebot angepasst. Im Landeskrankenhaus Rankweil, mit seinem psychiatrischen Schwerpunkt, stehen seit Montag, dem 20. April 2020, die Fachabteilungen für die angepasste Grundversorgung zur Verfügung. Die nächsten Tage und Wochen würden wieder vermehrt Patienten für die Durchführung planbarer Operationen in die Krankenhäuser einberufen. Zudem werden vorgemerkte Patienten kontaktiert, um neue Termine zu vereinbaren. Für onkologische Patienten wird die Versorgung in den nächsten Wochen wieder auf das gewohnte Niveau gehoben, obwohl es hier auch während der Krise nur marginale Einschnitte gab. Zeitgleich wird das Angebot der tageschirurgischen Eingriffe – z. B. Katarakt, IVOM – erweitert. En- doprothetische Operationen können – je nach Nachversorgung in Reha-Zentren – durchgeführt werden. Parallel müsse die „fragile, labile Gesamtsituation“ im Auge behalten werden. „Sollte sich die epidemiologische Lage wieder zuspitzen, muss rasch darauf reagiert werden können“, so der KHBG-Direktor. Weiterhin geschlossene Ambulanzen und Besuchsverbot Um die Patienten sowie die Mitarbeitenden zu schützen, bleiben die Spitalsambulanzen geschlossen und das Besuchsverbot aufrecht. Die Ambulanzen stehen für die Notfall- und Akutversorgung zur Verfügung. Zuweisungen passieren durch den Rettungsdienst. Eine Selbstzuweisung ist nach wie vor nicht möglich. Sollte darüber hinaus die Notwendigkeit einer Intervention im Krankenhaus bestehen, dann nur mit Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt. Ärztekammer-Präsident Michael Jonas und KHBG-Direktor Gerald Fleisch (Foto: A. Serra). Vorsichts- und Sicherheitsregeln in Ordinationen beachten Mit einem gemeinsamen Appell zur Einhaltung geltender Vorsichts- und Sicherheitsregeln haben sich Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Michael Jonas, Gerhart Bachmann, Präsident der Landes-Zahnärztekammer Vorarlberg, und der Vorsitzende der ÖGK-Landesstelle, Jürgen Kessler, an die Bevölkerung gewandt. Bevor Patienten eine Praxis aufsuchen, sollen sie sich telefonisch voranmelden. „So kann das Infektionsrisiko durch bessere Ordinationsplanung deutlich minimiert werden“, führte der Ärztekammer-Präsident aus. Beim Besuch einer Praxis soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Es gebe zudem Begrenzungen bei der Zahl der Patienten in den Wartebereichen. „Alle Ärzte haben ein Dokument mit Empfehlungen vom Gesundheitsministerium und der Österreichischen Ärztekammer erhalten, die helfen sollen, geregelt und Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren“, erläuterte Ärztekammer-Präsident Michael Jonas. Vorarlberger Gesundheitsapp präsentiert „Xsund“: So nennt sich die neu entwickelte Serviceanwendung fürs Mobiltelefon, die der Vorarlberger Bevölkerung nun zur Verfügung steht. Über das kostenfreie Tool lassen sich verschiedene Gesundheitsdiensteanbieter in Vorarlberg auflisten – jeweils mit Adresse, Telefonnummer der Ordinationen sowie aktuellen Öffnungszeiten. Um Orientierung und Anfahrt zu erleichtern, sind alle Praxen auch auf einer digitalen Karte einzusehen. Neben sämtlichen Notrufnummern und diversen „Helplines“ finden sich auch Anleitungen für gesundheitliche Notfälle. „Was ist zu tun bei Verdacht auf Herzinfarkt? Wie reanimiere ich richtig? Wie versorge ich eine stark blutende Wunde? Die App bietet hier viele Informationen, Tipps und Tricks. Es macht Sinn, die Inhalte immer wieder einmal durchzulesen – das kann Leben retten“, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Die App wird begleitet und unterstützt durch die Website www.xsund.at! Fragen und Antworten Hat mein niedergelassener Arzt geöffnet? • Hotline 141 oder App „Xsund“ Wann findet meine Spitalsbehandlung statt? • Bezüglich OP-Termin: Krankenhäuser melden sich für neue Terminvereinbarung. • Spitalzuweisung erfolgt über einen niedergelassenen Arzt! Darf ich eine Spitalsambulanz aufsuchen? • Spitalsambulanzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. • Selbstzuweisung in eine Spitalsambulanz ist nicht möglich! • Spitalzuweisung erfolgt über niedergelassenen Arzt oder Rettungsdienst! s’Blättle KW17 Donnerstag 23. April 2020 7 ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER

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