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s'Blättle Nr. 12 - Do, 19. März 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

Zemmhealfa Emser

Zemmhealfa Emser Seniorenhilfe Die aktuelle Coronavirus - Pandemie erfordert Einschränkungen aller Personenkontakte. Ältere Menschen und Personen mit chronischen Vorerkrankungen müssen sich ganz besonders gegen diesen COVID-19 Virus schützen. Die Stadt Hohenems organisiert gemeinsam mit dem Verein zemmhealfa- Emser Seniorenhilfe und zahlreichen, jüngeren Helferinnen und Helfern einen freiwilligen Einkaufs- und Bringdienst für Besorgungen aus den geöffneten Lebensmittelgeschäften, Apotheken/ Drogerien und Tierfutterhandel. Außerdem werden gerne Post- und Behördengänge übernommen. Sie erreichen uns Montag – Freitag 9 bis 16 Uhr unter Tel. 0664/80180-1930 oder E-Mail seniorenhilfe@hohenems.at Dr. Elmar Troy, Vorsitzender, Verein „Zemmhealfa“ Dieter Egger Bürgermeister 16 s’Blättle KW12 Donnerstag 19. März 2020

GESUNDHEIT HANDLUNGSEMPFEHLUNG VON STADTARZT DR. GUNTRAM SUMMER UND NEUERUNGEN IN DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG! Wenn Sie sich krank fühlen und Ihr Rezept nicht persönlich in der Arztpraxis abholen können, ist es ab sofort möglich, nach telefonischer Absprache mit Ihrem Hausarzt, dass dieser das Rezept direkt an die Apotheke schickt und Sie Ihr Medikament direkt in der Apotheke abholen können. Achtung: Dies ist nur durch Vorzeigen ihrer eCard oder Nennung Ihrer Sozialversicherungsnummer (zum Abgleich) möglich. Wir bitten aktuell allgemein, bei der Vergabe der Arzttermine und in den Ordinationen selbst, um Ihre Geduld, Kooperation und Ihr Verständnis! Neuerungen in der hausärztlichen Versorgung Wenn Sie nur ein Rezept benötigen, ist folgende Änderung zu beachten: Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt an und bestellen Sie dort Ihre notwendigen Dauermedikamente. Sie können dann nach einer bestimmten Zeit die Medikamente in Ihrer Apotheke ohne Rezept abholen. Wenn Sie aber zum Arzt zur Untersuchung müssen, ist folgendes zu beachten: Rufen Sie Ihren Hausarzt an, Sie bekommen einen Termin. Ohne Termin werden Sie nicht in das Wartezimmer gelassen. Diese Maßnahmen sind zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und der Gesundheit der Ärzte und Mitarbeiter notwendig. RATHAUS INFORMATION ZU DEN AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN! Weitere Maßnahmen der Bundesregierung wurden am Sonntag, dem 14. März 2020, bekannt gegeben: Nach Mitteilung des Bundeskanzleramtes gibt es nun bundesweit einheitliche Ausgangsbeschränkungen: Grundsätzlich ist das Verlassen des eigenen Wohnsitzes nicht gestattet. Ausnahmen gelten für folgende triftigen Gründe, wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter sichergestellt werden kann zu Menschen, die nicht im eigenen Wohnungsverband leben: • Berufliche Tätigkeit • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren) RATHAUS SIE MÖCHTEN SICH AN-, UM- ODER ABMELDEN? Füllen Sie bitte für jede Person einen Meldezettel aus, den Sie auf www.help. gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf herunterladen können. Bei An- und Ummeldungen muss das Meldeformular vom Unterkunftgeber und vom Meldepflichtigen selber (für Minderjährige die Eltern) unterschrieben werden. Tragen Sie bei der Adresse die Hausnummer und WICHTIG – die richtige Topnummer ein. Machen Sie Kopien der Reisepässe und legen Sie diese den ausgefüllten Meldezetteln bei. Bei Abmeldungen ins Ausland ist nur die Unterschrift des Meldepflichtigen notwendig. Eine Kopie vom Reisepass dazu. Diese können in den Briefkasten beim Die aktuellen Corona-Virus-Informationen des LKH Hohenems finden Sie unter www.landeskrankenhaus.at/ news/coronavirusinformation! Eine Handlungsempfehlung zur häuslichen Isolierung von COVID-19-Verdachtsfällen mit leichtem Krankheitsbild finden Sie auf www.hohenems.at als PDF zum Download. • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen • Bewegung im Freien alleine oder mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben • Diese triftigen Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft zu machen. Rathaus geworfen bzw. per Post an die Stadt Hohenems, Kaiser-Franz-Josef-Straße 4, 6845 Hohenems oder per E-Mail an meldeamt@hohenems.at gesandt werden. Wichtig: bitte schreiben Sie Ihre Telefonnummer dazu, damit wir Sie bei Fragen kontaktieren können. Die Meldebestätigungen lassen wir Ihnen dann per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen! ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW12 Donnerstag 19. März 2020 17

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