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s'Blättle Nr. 01 - Do, 7. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

§ 5

§ 5 Enterdigungsgebühren Für Enterdigungen sind die selben Gebühren zu entrichten, wie sie im § 4 für Bestattungen festgelegt sind. § 6 Aufbahrungsgebühr Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Einsegungshalle ist für jeden angefangenen Kalendertag eine Aufbahrungsgebühr von € 18,50 zu entrichten. Die erhöhten Gebühren werden kaufmännisch gerundet. Diese Änderungen treten mit 01. Jänner 2021 in Kraft“. Anmerkungen der Friedhofsverwaltung: Die Gebühren der Gemeinde §§ 2(1), 3(1) und 6 werden analog zum ICG Prozess um 5% erhöht. Die Gebühren in den §§ 2 (2) werden um den Jahresindex von 1,50 % angepasst. Die Bestattungsgebühr sowie Enterdigungsgebühren (Grabarbeiten) wurden durch die ausführende Firma für das Jahr 2021 nicht erhöht. Punkt d) wurde neu eingefügt. Die Kosten für Gravuren liegen im Offertbereich und bleiben somit ebenfalls unverändert. GR Christoph Längle erklärt, dass die Gebührenerhöhung im ICG-Prozess zwar in dieser Form vereinbart waren, er aber im jetzigen Zeitpunkt die Erhöhung für zu hoch empfindet. Er stellt den Antrag, dass die Sätze nur um 2,5% erhöht werden. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gebühren auch weiterhin unter den Durchschnittskosten der umliegenden Gemeinden lägen und die Anpassung daher gerechtfertigt sei. Es handle sich durchgehend um Dienstleistungen, die die Gemeinde finanzieren müsse. GR Christian Vögel entgegnet, dass es sich zwar um kleine Beträge handle, die aber schlecht bei den Leuten ankämen. Dies sei eine Frage des Gefühls. 30 s’Blättle KW01 Donnerstag 7. Jänner 2021 Der Bürgermeister hält dem entgegen, dass die Gemeinden bei allem was auch Erleichterungen bringe, wie der Einkommenssteuerreform, die den Gemeinden 1,4 Mrd. Euro gekostet habe, mitzahlen müssen. Auch bei Themen wie dem Heizkostenzuschuss sei Götzis beteiligt, das jährlich über 3 Mio. Euro in den Sozialfonds einzahlt. Langfristig gäbe es ein größeres Problem, wenn die Dienstleistungen nicht mehr zu finanzieren seien. Die Gemeinden würden überall mitzahlen. So heißt Kurzarbeit für die Gemeinden, dass es keine Kommunalsteuer für die Gemeinden gibt. Alle Gebührenerhöhungen zusammen würden einen 4-Personenhaushalt pro Monat lediglich einen Euro kosten. Es gebe in der momentanen Situation keinen Spielraum. Der Antrag der BBG-Fraktion bleibt mit Stimmen der BBG- und der NEOS-Fraktion in der Minderheit. Der Antrag auf Erhöhung auf 5% wird mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP-, der GLG- und der FPÖ-Fraktion angenommen. 3.6. Marktplatzgebühren Der Bürgermeister beantragt, die Entgelte für den Marktplatz wie folgt neu festzusetzen: „Entgelte für den Marktplatz: 1) Krämermarkt: Platz pro Laufmeter EUR 3,14 Mindestentgelt EUR 5,09 2) Wochenmarkt: Platz pro m² und Halbjahr EUR 9,40 Platz pro m² und Vierteljahr EUR 6,45 Platz pro m² und Tag EUR 1,00 Mindestentgelt EUR 6,15 3) Christbaummarkt: für den Zeitraum von Anfang Dez. bis Weihnachten pro m² EUR 1,53 4) Strompauschale: Strompauschale groß/ Halbjahr EUR 71,74 Strompauschale klein/ Halbjahr EUR 26,09 Strompauschale groß/Tag EUR 5,09 Strompauschale klein/Tag EUR 2,11 Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2021 in Kraft.“ Der Antrag wird gegen die Stimmen der SPÖ-Fraktion mehrheitlich angenommen. 3.7. Nutzungsentgelte Kulturbühne AMBACH Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Benützungsentgelte zu beschließen: „Die Benützungsentgelte (Raummieten, Zusatzleistungen u. Personalkosten) werden entsprechend der Beilage um rd. 2,5 % erhöht. Diese Änderungen treten mit 01. Januar 2021 in Kraft.“ GV Andrea Buri stellt den Antrag die Erhöhung für die Götzner Vereine auszusetzen. Der Bürgermeister hält fest, dass noch niemand wisse, wann es mit Veranstaltungen wieder losginge. Eines sei jedoch klar, dass sich die Gemeinde hier engagieren und großzügig agieren werde. Vizebürgermeisterin Edith Lampert Deuring warnt davor den Konsolidierungsprozess zu hinterfragen. Für den kommenden Kulturausschuss seien alle Kulturvereine zur Evaluierung der bisherigen Förderungen eingeladen. Es sei geplant die Vereine und v.a. die Jugend weiterhin zu fördern. Damit sei den Vereinen mehr geholfen als mit geringeren Gebühren, da jeder Verein einmal im Jahr die Kulturbühne ohne Mietgebühren nutzen könne. 13 Kulturvereine würden dies nutzen. Es treffe nur ganz wenige Vereine, die überhaupt Benutzungsgebühren zahlten, hier könne man für 2021 Einzelgespräche führen. Es gebe aber auch ein Leben nach Covid. Hier bestehe durch eine ausgesetzte Erhöhung die Gefahr, dass dann mehr erhöht werden müsse. Der Bürgermeister ergänzt, dass er für den Gemeindevorstand den Auftrag mitnehme, beim Anlaufen der Veranstaltungen die Vereine zu unterstützen. Der Antrag die Gebühren um 2,5% zu erhöhen wird einstimmig angenommen.

Der Zusatzantrag diese Erhöhung für die Götzner Vereine auszusetzen wird mit 7 Stimmen der ÖVP-, 3 Stimmen der GLG-, sowie den Stimmen von FPÖ-, SPÖ- und BBG-Fraktion mehrheitlich angenommen. 3.8. Abogebühren Gemeindeblatt Aufgrund der notwendigen Umstellung bei der Zustellung des Gemeindeblattes durch ein Privatunternehmen, ist eine Erhöhung der Abokosten notwendig. Es wäre eine deutlichere Erhöhung sinnvoll gewesen, es sei aber mit den anderen Gemeinden in der Kummenberg-Region abgesprochen in zwei Schritten zu erhöhen, 2021 auf € 27,5 und 2022 auf € 30,–. Damit liege man immer noch deutlich unter den Abokosten von Hohenems, hier koste das Abo über € 40,–. Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Gemeindeblatt-Abogebühren zu beschließen: „Die Gemeindeblatt-Abogebühr wird auf € 27,50 p.a. erhöht. Diese Änderung tritt mit 01.01.2021 in Kraft.“ Der Antrag wird von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. 3.9. Fahrradboxen Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen der Jahresmiete für Fahrradboxen zu beschließen: „Der jährliche Mietzins für eine Fahrradbox wird mit brutto € 33,00 festgesetzt. Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2021 in Kraft.“ Der Antrag wird von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. TÄGLICH AKTUELL WWW.GOETZIS.AT 4. Marktgemeinde Götzis Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG; Unternehmensplanung 2021 - Zustimmung Der Bürgermeister erläutert, dass in der „GIG“ die Großgebäude der Gemeinde verwaltet werden. Die GIG sei ein Auslaufmodell, da die steuerlichen Vorteile schon vor Jahren weggefallen sind, es gebe jedoch noch eine steuerliche Behaltefrist. Finanziert wird die Gesellschaft durch Mieten und Betriebskostenersätze der Gemeinde. Kosten sind vor allem Instandhaltungen und Wartungen. Für das kommende Jahr steht eine Sanierung der Fassade des Jonas-Schlössles und kleine Instandhaltungsarbeiten in der Mittelschule, dem Feuerwehrhaus und dem Rathaus an. Weiters sind Investitionen im Bereich der Renovierung der Volksschule Markt geplant. Hier sind für die Vorbereitungsarbeiten 2 Mio. Euro veranschlagt. Darin sind auch Kosten für eine Übergangsschule berücksichtigt. Bei der Mittelschule werden in der Sporthalle die Dachkonstruktion und die Decken in den Gängen instandgesetzt. Bei der VS Berg sind kleine Dachsicherungsarbeiten notwendig. Ingesamt sind 2,1 Mio. € an Gesamtinvestitionen budgetiert. GR Christoph Längle erkundigt sich ob statt einer Ausweichschule auch ein Bau während dem laufenden Betrieb möglich wäre. Der Bürgermeister erklärt, dass dies auf das Ergebnis des derzeit laufenden Architekturwettbewerbs ankomme. Aus Gründen der Vorsicht sei jedoch ein Ausweichquartier zu budgetieren. Es sei jedoch sehr kritisch neben einer Baustelle Unterricht abzuhalten. Außerdem sei zu bedenken, dass es durch die nötige Abstimmung zwischen Unterricht und Baustelle zu Verzögerungen kommen könne, die wiederum zu Mehrkosten führen können. GV Bernd Frankenhauser schlägt vor dies im Wettbewerb als „K.O.-Kriterium“ zu definieren und es den Architekten vorzugeben. Der Bürgermeister lehnt dies ab, da man derzeit noch zu wenig über die weitere Projektentwicklung wisse. Wenn ein Nebeneinander zu einer wesentlichen Verzögerung führen würde, würde ein Verzicht auf ein Ausweichquartier auch zu keiner Kostenersparnis führen. Es soll so sparsam wie möglich gebaut werden, deshalb wird dieser Punkt auch eines der Kriterien sein. Es gab bereits im Vorfeld lange Diskussionen zu diesem Thema. Eine Ausweichschule komme nur dann, wenn es für das Projekt förderlich sei, das werde der Wettbewerb ergeben. GR Thomas Ender betont, dass diese Frage in den Projektausschuss zur Sanierung und nicht in die Budgetsitzung gehöre. Außerdem sei nur eine gebrauchte Containerschule geplant, mehr gebe es für eine Million nicht. Eine Ausweichschule wie in Dornbirn würde € 15 Mio. kosten. GV Karoline Kranzl-Heinzle ergänzt, dass sie es sich schlecht vorstellen könne, dass auf dem Standort bei einer Baustelle Unterricht gut abzuwickeln sei. Jedenfalls sei die Ausschreibung raus und die Projekte stünden bald Jurierung an. GR Christoph Längle erkundigt sich ob das schon abgeschlossen sei. Der Bürgermeister verneint dies; die Fragen würden sich erst stellen, wenn man die vorgelegten Projekte sehe. Die Ausschreibung enthalte ein von der Projektgruppe abgestimmtes Raumkonzept und rechtliche Vorgaben, den Rest werde der Wettbewerb ergeben. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW01 Donnerstag 7. Jänner 2021 31

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