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s'Blättle Nr. 01 - Do, 7. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Stadt Hohenems und der Gemeinden Götzis, Altach, Koblach und Mäder. Erscheinungsort & Verlagspostamt: 6845 Hohenems

RATHAUS BÜRGERMEISTER

RATHAUS BÜRGERMEISTER SPRECHSTUNDE Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 05523 5986 für eine Sprechstunde mit Bürgermeister Christian Loacker. PFARRE STERNSINGER DIGITAL ERLEBEN Leider konnten die Sternsinger dieses Jahr nicht von Haus zu Haus gehen. Aber bei vielen Götzner Haushalten sind zwischen 3. und 6. Jänner fleißigen Helfer vorbeigekommen, um dort den Segen neu an die Türen zu schreiben und Aufkleber, entweder mit der Jahreszahl oder durchsichtig und abwaschbar mit der nötigen Kreide, Flyer, Erlagscheine und einem Grußwort der Pfarre in die Briefkästen zu werfen. Zusätzlich hat haben die Sternsinger ein Video gedreht. Dieses ist auf der Homepage der Pfarre zu finden. RATHAUS 4. ÖFFENTLICHEN SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Auszug aus der am Montag, dem 14.12.2020, in der Kulturbühne AMBACH abgehaltenen 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Erledigung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß § 43 Gemeindegesetz. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister den Antrag folgenden Tagesordnungspunkt aufnehmen zu dürfen: 13. Stromlieferungsvertrag – Neuvergabe Die Gemeindevertretung stimmt der Aufnahme einstimmig zu. 1. Berichte des Bürgermeisters 1.1. Flächentestungen Der Bürgermeister berichtet von den reibungslos abgelaufenen COVID-Flächentestungen in der Kulturbühne AMBACH und im BORG vom 4.-6. Dezember. Die Testungen waren sehr gut organisiert. Weiter spricht er allen Helfern einen Dank aus, auch allen Mitgliedern der Gemeindevertretung, die ihre Hilfe angeboten haben. Im Jänner soll nochmals eine Testung stattfinden. 1.2. Blutspendeaktion Das Rote Kreuz bedankt sich für die Ende November stattgefundene Blutspendeaktion. Es konnten 223 Blutkonserven abgenommen werden. 1.3. Gemeindevorstand In der Sitzung vom 26.11. wurde eine Grundteilung genehmigt. Außerdem wurde eine Ausnahmegenehmigung nach dem Raumplanungsgesetz wegen Kleinräumigkeit erteilt. Die Planungsarbeiten für die Freifächen am Garnmarkt und im Kalkofenweg wurden vergeben. Der Voranschlag für das Jahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen. 2. Beschäftigungsrahmenplan 2021 Der Beschäftigungsrahmenplan stellt den Rahmen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst einer Gebietskörperschaft dar. Hier werden alle Personen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsausmaß abgebildet. Er stellt daher keine Darstellung der Vollzeitbeschäftigten dar, sondern für jede beschäftigte Person ist eine Modellstelle abzubilden. Für die Kostensituation sind Vollzeitäquivalente entscheidend. Weiters ist festzuhalten, dass auch Angestellte abgebildet werden, deren Kosten nicht von der Gemeinde allein bezahlt werden. So sind zB alle Mitarbeiter der Baurechtsverwaltung amKumma in Götzis angestellt, sie werden aber gemeinschaftlich von den Gemeinden der Region nach einem Verteilerschlüssel bezahlt. Erhöhungen gab es in den vergangenen Jahren in erster Linie in den Bereichen Kindergarten und Kinderbetreuung. Für das Jahr 2021 gibt es eine Steigerung im Bereich des Rathaus in der Personalverwaltung als Vorleistung für Personalverwaltung amKumma, die im kommenden Jahr starten soll. Auf Frage von GV Andrea Buri erklärt der Bürgermeister, dass Martin Herburger die Gemeinwesensstelle aufbaut. Die Stelle soll die Götzner Bürger zur Mitarbeit im Bereich Gemeinwesen aktivieren und die Vereine betreuen und vernetzen. Die Stelle war nicht ausgeschrieben. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Beschäftigungsrahmenplan in der vorgelegten Form genehmigt wird. Die Gemeindevertretung stimmt dem einstimmig zu. INFO CHRISTBÄUME WERDEN ABGEHOLT Christbäume werden am Sonntag, 10. Jänner und am Sonntag, 17. Jänner, an den Sammelstationen im Gemeindegebiet abgeholt. 26 s’Blättle KW01 Donnerstag 7. Jänner 2021

3. Anpassung Abgaben, Gebühren, Entgelte und Verordnungen für 2021 - Beschlussfassung Der Bürgermeister erklärt, dass im Zuge der Budgetbespräche bereits besprochen wurde, dass die Abgaben und Gebühren auf Basis der Beschlüsse zum ICG-Budgetbegleitungsprozess in Höhe der Inflation von ca. 1,5% erhöht werden sollen. Davon abweichend sollen sich die Preise für das Schwimmbad nicht verändern. Bei der Kulturbühne am Bach steigen die Gebühren, wie bei der Budgetkonsolidierung beschlossen, um 2,5% steigen. Die Abgaben im Bereich Friedhof sollen auf Grundlage der damals gefassten Beschlüsse um 5% steigen. 3.1. Verordnung über die Abfallgebühren der Marktgemeinde Götzis (Abfallgebührenordnung) Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderung der Abfallgebührenverordnung zu beschließen: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 14.12.2020 werden gemäß § 16 Abs.1 Z 15 und § 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetz 2017 i.d.g.F. sowie § 50 Gemeindegesetz, i.d.g.F., die Tarife der Abfallgebührenverordnung entsprechend dem beiliegenden Tarifblatt und der Preisliste für den Wertstoffhof neu festgesetzt. Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2021 in Kraft. Der Antrag wird gegen die Stimmen der SPÖ-Fraktion mehrheitlich angenommen. 3.2. Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderung der Hundegebührenverordnung zu beschließen: Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 14.12.2020 werden gemäß den Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetz 2017 i.d.g.F. sowie § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., folgende Änderung der Hundeabgabenverordnungverordnet: §2 Von der Hundeabgabe sind ausgenommen: 1. „Wachhunde; das sind speziell für diesen Zweck geeignete und abgerichtete Hunde, die zur Bewachung eines wachbedürftigen Objektes (insb. landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Betriebe und u.U auch Wohnobjekte) gehalten werden. Ein Wohnobjekt ist dann wachbedürftig, wenn es so abgelegen ist, dass im Umkreis von 300 m kein ganzjährig bewohntes Nachbarobjekt vorhanden ist oder es nicht ganzjährig über eine PKW-Zufahrtsmöglichkeit verfügt;“ § 3 Höhe der Abgabe Die Höhe der Hundesteuer beträgt für den 1. Hund € 53,80 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 82,70 für einen Listenhund gem. VO der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden € 372,50 für einen Listenhund bei Anmeldung vor dem 01.01.2018 pro Jahr € 108,60 Diese Änderung tritt mit 01. Januar 2021 in Kraft.“ Der Antrag wird gegen die Stimmen der SPÖ-Fraktion mehrheitlich angenommen. 3.3. Kanalgebührenverordnung Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020, mit Wirkung zum 1. Jänner 2021, aufgrund der Ermächtigungen des Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017 idgF. iVm § 50 Abs 1 lit a Z16 Gemeindegesetz idgF und der §§ 12, 19 bis 23 des Kanalisationsgesetzes idgF. und gemäß §§ 10 und 15 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis vom 10. Dezember 2018 nachstehende Verordnung über die Höhe der Kanalanschluss und -benützungsgebühren erlassen: § 1 Kanalanschlussgebühr Der Beitragssatz im Sinne des § 12 des Kanalisationsgesetzes und § 10 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis wird wie folgt festgesetzt: a) mit Anschluss an die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage € 37,40 das sind 10 v.H. b) ohne Anschluss an die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage € 22,44 das sind 6 v.H. c) Für den Nachtragsbeitrag € 14,96 jenes Beitrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abwasserreinigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3m entspricht (€ 374,-- inkl. UST) § 2 Kanalbenützungsgebühren Die Kanalbenützungsgebühren werden gemäß § 15 der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis wie folgt festgesetzt: Der Gebührensatz für Objekte an Kanal anlagen, in die a) ungeklärte Abwässer eingeleitet werden dürfen: € 2,45 b) nur vorgeklärte Abwässer eingeleitet werden dürfen: € 2,20 je m³ Abwasser. §3 Die Gebühren sind Brutto-Gebühren. Die Umsatzsteuer von derzeit 10 % ist in den Gebühren enthalten. §4 Die Verordnung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2019 über die Höhe der Kanalanschluss und -benützungsgebühren tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Der Antrag wird gegen die Stimmen der SPÖ-Fraktion mehrheitlich angenommen. ALLGEMEIN HOHENEMS GÖTZIS ALTACH KOBLACH MÄDER s’Blättle KW01 Donnerstag 7. Jänner 2021 27

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